Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld generell erst nach Probezeit?
Herr Neu arbeitet seit dem 1.10.2017 in einer Firma. Im Vertrag ist Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld vereinbart. Doch Herr Neu hat kein Weihnachtsgeld bekommen und ist daraufhin ins Lohnbüro. Dort wurde ihm gesagt, dass er generell erst einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn die Probezeit um ist. Das gleiche gilt auch bei Urlaubsgeld. Das würde erst gezahlt werden, wenn er die 6 Monate Probezeit bestanden hat.
Da das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld vertraglich zugesagt ist, denkt Herr Neu, dass ihm doch wenigstens anteilmäßig das Weihnachtsgeld zusteht. Aber ist es wirklich so, dass man erst einen Anspruch auf diese Zahlung hat, wenn man die Probezeit bestanden hat?
Ich weiß nicht, wie die gesetzliche Regelung aussieht. Ich bekomme aber bei meinem Partner mit, wie das in seiner Firma läuft. Er ist seit August in einer Firma eingestellt, wobei die Probezeit 6 Monate beträgt und Ende Januar endet. Ihm wurde mitgeteilt, dass er zwar Weihnachtsgeld bekäme, allerdings müsste er es zurückzahlen, wenn er auf die Idee käme, vor Ende der Probezeit zu kündigen und eine Stelle in einer anderen Firma anzunehmen. Ob das rechtens ist, weiß ich aber nicht, ich habe mich nie damit näher befasst.
Zunächst mal es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld und somit gibt es dann auch keine gesetzlichen Regelungen die die Zahlung des Weihnachtsgeldes regeln. Somit regelt sich der Anspruch auf das Weihnachtsgeld dann aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus einer betrieblichen Übung.
Deshalb kann man auch so pauschal nicht sagen, ob es einen Anspruch in der Probezeit gibt oder ob dieser generell entsteht, wenn man x Monate im Betrieb war oder ob es generell voll gezahlt wird, wenn man z.B. vor dem 01.06. im Betrieb war. Auch die Höhe des Weihnachtsgeldes kann absolut unterschiedlich geregelt werden, so gibt es viele Tarifverträge die Staffelungen vorsehen, nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 0,2 Monatsgehälter, nach 12 Monaten dann evtl. 0,5 Monatsgehälter und nach 24 Monaten dann z.B. 0,8 Monatsgehälter. Das kann man jetzt austauschen wie man möchte, also in den Staffelungen.
Generell kann man aber auch nicht sagen, ob ein Anspruch sofort mit Ende der Probezeit besteht, da es auch immer noch Betriebe gibt, die nur 3 Monate Probezeit haben (z.B. Metalltarif). Dennoch kann es hier geregelt sein, das der Anspruch auf Weihnachtsgeld erst nach 6 Monaten entsteht.
Eine generelle Aussage, wie also der Anspruch von Herrn Neu aussieht kann man nicht, da uns keine weiteren Unterlagen vorliegen. Wenn er die Aussage der Personalabteilung anzweifelt, dann soll er sich den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung geben lassen, wenn in seinem Arbeitsvertrag nichts dazu steht.
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