Weihnachtsbeleuchtung im Treppenhaus über Allgemeinstrom
Frau Festlich wohnt im Erdgeschoss eines Vier-Parteienhaus. Sie hat den Flur schön weihnachtlich geschmückt und auch Lichterketten aufgehängt, die sie in die Steckdosen eingesteckt hat, die im Treppenhaus sind. Diese Steckdosen sind eigentlich nur für den Staubsauger gedacht. Es ist ein Altbau und keiner weiß genau, warum man sonst die Steckdosen brauchen kann. Frau Festlich wohnt nun schon 10 Jahre in dem Haus und die anderen drei Parteien sind in diesem Jahr erst dort eingezogen.
Frau Festlich macht das angeblich jedes Jahr, dass ihre Weihnachtsbeleuchtung über den Allgemeinstrom läuft, weil diese ja auch der Allgemeinheit dienen und jeder was davon hätte. Die drei Parteien haben sich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und der meinte, dass Frau Festlich das wohl jedes Jahr macht und sich noch keiner beschwert hat und sie sollten das unter sich ausmachen.
Die drei Parteien sehen nicht ein, dass sie für die Festbeleuchtung zahlen sollen und machen schon immer die Lichterketten aus der Steckdose heraus. Frau Festlich macht sie aber wieder rein. Muss man das wirklich hinnehmen und kann man bei der Betriebskostenabrechnung da was machen oder sollte man Frau Festlich einfach machen lassen, weil es ja so viel Energie nicht frisst? Würdet ihr euch beschweren oder würdet ihr es lassen?
Natürlich würde ich mich da beschweren. Und wenn nachweislich eine Nachzahlung der Betriebskosten für mich entstünde, bei der ich genau weiß, dass sie auf die Festbeleuchtung von Frau Festlich zurück zu führen ist, würde ich beim Vermieter deponieren, dass Frau Festlich den Restbetrag zu bezahlen hätte.
Wenn nötig würde ich die Lichterkette dokumentieren mit Fotos und aufgeschrieben. Wann und wie lange die Lichterkette gebrannt und wer sie wann ausgesteckt hat und wann sie wieder eingesteckt wurde. Das kann nicht sein, dass die Mieter das untereinander regeln müssen. So etwas sagt man als Vermieter nur, damit man sich selber keine Probleme macht.
Fakt ist, dass das sehr wohl die Sache des Vermieters ist, hier eine klare Regelung zu schaffen und dass das wohl nicht auf den Allgemeinstrom gerechnet werden darf, wenn die Mehrheit der Parteien nicht mit dieser Beleuchtung einverstanden ist. Hier hilft nur genaue Dokumentation und Fotos von allen Mietern, die das Problem beschäftigen und dann kann man die Dinge gesammelt zum Vermieter senden.
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