Wegeunfall wenn Verletzung durch Überfall auf Arbeitsweg

vom 30.12.2017, 15:44 Uhr

Frau Pech ist zur Arbeit gegangen und wurde auf dem Weg überfallen und hat nun eine Platzwunde am Kopf und eine leichte Gehirnerschütterung. Sie lag auch zwei Tage im Krankenhaus und es wurde als Arbeitsunfall aufgenommen. Doch der Chef meinte nun, dass man einen Überfall wohl kaum als Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall deklarieren kann. Es wäre zwar auf dem Arbeitsweg passiert, aber kein Unfall, sondern ein Überfall.

Wie sieht so was rechtlich aus? Ist sowas ein Wegeunfall oder nicht? Kann man einen Überfall als Unfall deklarieren oder ist es nun doch eher einfach Pech? So wie der Chef meinte, hätte er Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft gehalten und die würden diesen Überfall nicht als Unfall anerkennen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Gut, der gefundene Artikel ist nun schon einige Jahre alt. Daher weiß ich nicht, ob sich das Urteil auch auf gegenwärtige Ereignisse übertragen lässt. Dort wurde jedoch entschieden, dass ein Überall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall einzustufen ist, vorausgesetzt man hat den üblichen Arbeitsweg nicht verlassen und hat keine Umwege in Kauf genommen. Daher bin ich jetzt davon ausgegangen, dass der Überfall auch als Arbeitsunfall deklariert werden müsste. Genaueres wird nur ein Anwalt des entsprechenden Fachgebietes wissen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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