Wegen Unzufriedenheit durch Frisör gleich klagen?

vom 29.08.2016, 13:09 Uhr

Vor kurzem habe ich gesehen, dass eine junge Frau wohl sehr unzufrieden über ihre Frisur war. Sie hatte zuvor mit dem Frisör abgesprochen, wie viel abgeschnitten werden sollte und wie es dann eben aussehen soll. Es wurden wohl insgesamt ca. 10 cm an Haaren abgeschnitten. Die Frau war hinterher aber wohl wirklich sehr unglücklich.

Der Frisör hat ihr dann auch verschiedene Wiedergutmachungen angeboten, die die Frau aber alle abwies. Sie wollte Klage einreichen und damit eben vor Gericht gehen. Ich denke, dass es immer passieren kann, dass eine Frisur nicht so aussieht, wie man es sich vorstellt, aber ist es da nötig und sinnvoll gleich zu Klagen? Wenn der Frisör absichtlich etwas falsch gemacht hat und die Haare nachher Grün sind, ist das sicherlich etwas anderes.

Könnt ihr verstehen, dass man klagt, nur weil eine Frisur nicht den Vorstellungen entspricht? Würdet ihr da nicht lieber die Wiedergutmachung des Frisörs annehmen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich finde auch, dass es bei einem normalen Schnitt eher nicht gemacht werden sollte. Wenn ich aber beispielsweise in einer Bank arbeite und aufgrund meiner verfärbten Haare meiner Arbeit nicht nachgehen kann, muss man ja klagen, weil man sonst Verdienstausfall hat und den nicht mal eben ausgleichen kann. Im Normalfall sollte man sich aber einfach damit abfinden und sich vielleicht einfach mal damit arrangieren.

Im ersten Moment erscheinen ja viele Neuerungen nicht so toll und dann kann man diese vielleicht doch irgendwann zu schätzen wissen. Gerade, wenn man deutlich an Haarlänge verliert, sieht man ja auch anders aus und wirkt anders, daran muss man sich erst mal gewöhnen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wenn ich einem Menschen die Haare schneide und er das nicht möchte, dann ist das Körperverletzung. Wenn ich aber zum Friseur gehe (und da ist ja schone eine Bereitschaft, sich die Haare schneiden zu lassen) und dann auch noch sage, was ich will und mir das gezeigt wird und ich einverstanden bin, dann kann ich doch niemanden danach verklagen?

Es würde mich natürlich interessieren, ob man damit durchkommt. Es wäre wirklich was anderes, wenn man zum Friseur geht und sagt, dass 2cm abgeschnitten werden sollen und am Ende verlässt man ohne Haare den Laden. Das sehe ich dann vollkommen ein, wenn man da den Übeltäter verklagen möchte. So sehr kann man dann ja auch nicht aneinander vorbeireden.

Ich war auch schon einmal nach einem Besuch beim Friseur sehr traurig über das Ergebnis. Da wurde damals echt falsch abgestuft und ich habe mich wirklich geschämt. Ich hatte dann die Haare zusammen gebunden, bis man sie wieder auf eine Länge schneiden konnte. Das Problem hatte aber ich, und nicht der Friseur und es war am Ende auch nicht ganz so dramatisch, wie ich das die ersten paar Tage empfunden habe.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



winny2311 hat geschrieben:Es würde mich natürlich interessieren, ob man damit durchkommt.

Ich habe den Bericht auch gesehen und die Frau ist nicht damit durchgekommen vor Gericht. Denn es hatte sich herausgestellt, dass sie dem Friseur keine Chance zur Nachbesserung gegeben hatte und unter diesen Umständen stimmte der Richter keiner Bestrafung für den Friseur zu. Wenn er jedoch hätte nachbessern dürfen und dann trotzdem alles vermurkst hätte, würde es vielleicht anders aussehen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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