Wegen Tattoos rechtliche Probleme bekommen?
Eine Bekannte von mir lernte vor kurzem eher durch einen Zufall einen jungen Mann kennen, mit dem sie sich auf Anhieb gut verstanden hat. Er hatte ihr den Parkplatz geklaut und so kamen die beiden eben ins Gespräch, weil sie sich so darüber aufgeregt hatte. Er wollte es angeblich wieder gut machen, also tauschten sie die Nummern aus und schrieben dann über Whatsapp miteinander und hielten Kontakt.
Er schickte ihr dann irgendwann ein Foto von seinem durchtrainierten Rücken, wobei ihr dann ein ganz komischer Verdacht kam wegen seiner politischen Gesinnung. Sie erkannte Symbole der Nazis, sodass ihr dann direkt mulmig wurde und sie am liebsten gar keinen Kontakt mehr haben wollte.
Sie sprach mit mir gestern am Telefon darüber und sie meinte, dass es bei Nazis sehr leicht wäre, die juristisch zu bestrafen. Da würde angeblich schon so ein Motiv auf der Haut ausreichen. Aber stimmt das wirklich? Kann man heutzutage schon wegen einem Nazi-Tattoo in den Knast kommen und deswegen bestraft werden? Oder müssen da erst Taten folgen?
Mir ist der Fall eines jungen Erwachsenen bekannt, der anderthalb Jahre ins Gefängnis musste, weil er mit einem sichtbarem Kreuztattoo durch eine Stadt ging. Das Kreuz ist nämlich ein verfassungswidriges Symbol.
Wenn der Mann nicht unbedingt ein freizügiges Top trägt, wird man es wohl nicht sehen, und so lange es niemand in der Öffentlichkeit sieht, passiert auch nichts. Kein Kläger, keine Klage. Ich würde deiner Bekannten raten, sich von dem Mann fernzuhalten - mit so einem Menschen möchte ich nämlich keinen Kontakt haben ...
Es gibt auch genügend Menschen, bei denen solch ein Tattoo praktisch eine "Jugendsünde" ist oder die mittlerweile aus der Szene ausgestiegen sind. Da eine Entfernung mit Laserbehandlung aber mitunter mehrere Tausend Euro kosten kann, kann und will sich auch nicht jeder eine Entfernung leisten. Ab einer gewissen Größe ist auch ein cover up nicht mehr sinnvoll.
Davon mal abgesehen macht er sich mit dem Tragen eines solchen Tattoos noch nicht strafbar. Lediglich das Zurschaustellen des Symbols in der Öffentlichkeit ist eine strafbare Handlung. Da macht das Gesetz auch keinen Unterschied, ob man solche Symbole als Tattoo oder auf einer Flagge zur Schau stellt.
Es gibt durchaus Fälle, in denen dann mitunter Freiheitsstrafen ausgesprochen wurden. Allerdings wurden in diesen Fällen auch noch gegen andere Gesetze gestoßen und normalerweise muss man nicht mit Freiheitsentzug rechnen, wenn man ein solches Tattoo hat. In 99% der Fälle gibt es Geldstrafen.
Das ist mir deshalb so detailliert bekannt, weil es in meinem Fitnessstudio einen Kerl gibt, der früher auch in den Reihen der Neonazis mitmarschiert ist und die entsprechenden Tätowierungen hat. Mittlerweile hat er der Szene den Rücken gekehrt und klärt sogar Jugendliche über die Gefahren auf. Allerdings hat er nicht das Geld, die Tattoos entfernen zu lassen und kann auch nicht bei jedem Wetter im Rollkragenpullover herumlaufen.
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