Wegen Prüfungsangst von Sonderregelungen profitieren?

vom 12.06.2017, 17:44 Uhr

Eine Bekannte von mir gibt Nachhilfe in Englisch. Sie hat ihren Schützling (einen Schüler) schon so weit, dass er keine Probleme mehr mit dem Stoff hat, sobald die beiden bei ihr oder bei ihm zu Hause lernen und üben. Dennoch fallen die Klausuren eher schlecht aus, wobei meine Bekannte da denkt, dass es an seiner Prüfungsangst liegt. Sie würde sich gerne mit anderen Nachhilfelehrern über das Problem austauschen und wie man das eben beheben könnte und fragte im Bekanntenkreis um Rat.

Jemand meinte dann, dass es - zumindest an der Uni - Sonderregelungen je nach Art der Prüfungsangst geben würde, die man nutzen könnte. Meine Bekannte zweifelt aber, dass es derartige Regelungen auch für Schulen gibt. Ich war ehrlich gesagt überrascht, als ich hörte, dass manche Universitäten Sonderregelungen in so einem Fall anbieten. Von meiner Uni ist mir derartiges nicht bekannt, was aber nichts heißen muss. Wenn man derartige Informationen nicht braucht, dann informiert man sich logischerweise auch nicht darüber. :D

Habt ihr auch schon von diesen Sonderregelungen gehört? Wie sehen diese aus? Beziehen sich diese nur auf Schulen oder nur auf Universitäten? Könnte man denn Sonderregelungen an der Schule durchsetzen, wenn sich der Nachhilfelehrer mit dem Direkter, dem Klassenlehrer oder so zusammensetzen und das besprechen würde? Oder gibt es da keine Chance?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wenn man schon als Lehrkörper nichts davon weiß, dann sollte man sich vielleicht einmal erkundigen. Die richtige Anlaufstelle ist dafür in erster Linie einmal die Schule selbst, ansonsten das Schulamt oder auch das Ministerium welches dafür Zuständig ist.

Da es je nach Bundesland schon eine unterschiedliche Suppe ist die veranstaltet wird, muss man dort einmal nachfragen. Dann musst du auch unterscheiden zwischen den Universitäten, wenn es an einer Privaten Uni solche Regelungen gibt, dann muss es diese noch lange nicht an einer staatlichen Universität geben.

Ich kenne nur Ausnahmefälle die belegt werden müssen und teilweise die man sich auch vor Gericht erstritten hatte. Da ging es aber um Ausnahmen, die damals noch das Übertrittszeugnis betroffen haben und manche Eltern nicht eingesehen haben, dass ihr Kind kein Kreuz bei Gymnasium hatten und das erfolgreich eingeklagt hatten im Nachgang.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich habe da noch nichts von Sonderregelungen gehört, aber ich würde da vielleicht einfach mal bei der Schule nachfragen in dem Fall. Da kann man ja vielleicht etwas machen und dann würden die Noten auch wieder besser werden. Es kann eben sein, dass man da einen Nachweis erbringen muss und so weiter. Ich denke aber, dass Prüfungsangst für Teenager normal ist und man da eher schlecht durchkommt, wenn man nach einer Extrawurst fragt. Einen Versuch ist es aber dennoch wert und vielleicht kann man gemeinsam eine Lösung finden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Also ich habe Prüfungsangst und durfte Sonderregelungen genießen. Dazu muss man die Prüfungsangst aber erst einmal nachweisen lassen, das läuft meistens über einen Psychologen oder den Schulpsychologen. Das Ganze wird dann zuerst bei der Schulleitung eingereicht und die gibt es dann gegebenenfalls weiter ans Ministerium. Die Lehrer werden dann meistens auch informiert, ob sie es akzeptieren ist dann eine andere Frage, aber bei mir war das nie ein Problem.

Ich bekam mehr Zeit eingeräumt, ich durfte die Klausur in einem ruhigen Raum schreiben und war meistens während der Klausur von den anderen Prüflingen isoliert. Das war es an sich auch mit den Sonderregelungen. Die Klausur war die gleiche, die die anderen auch geschrieben haben, ich musste den gleichen Stoff lernen, ansonsten war an sich auch alles gleich. Mir wurde nur die Zeit nicht angerechnet, falls ich mal nach draußen musste.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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