Wegen Mietvertrag die Steuer-ID vorlegen müssen?

vom 15.07.2016, 06:04 Uhr

Meine Freundin hat endlich nach sehr langer Wohnungssuche eine schöne Wohnung gefunden, wobei da vor einigen Tagen der Vertrag unterzeichnet worden ist. Der Vermieter meinte aber zu ihr, dass sie für die Unterzeichnung dringend ihre Steuer-ID mitbringen sollte und darüber hinaus eben auch die IBAN ihres Kontos. Während das zweite für mich absolut logisch und nachvollziehbar ist, weil ein Lastschriftverfahren eingerichtet wurde und diese Angabe einfach wichtig ist, wenn es um die Überweisung von Miete und Nebenkosten angeht, ist es mir absolut rätselhaft, wozu man die Steuer-ID in diesem Fall braucht.

Ist es üblich, dass man bei der Unterzeichnung des Mietvertrags die Steuer-ID vorlegen muss? Ich bin schon so manches Mal umgezogen, musste das aber noch nie machen. Vielleicht habe ich aber auch die falschen Regionen erwischt und lebe bzw. lebte eher in Gegenden, wo man diese Angabe nicht brauchte. Dort, wo sie hinziehen wird, habe ich noch nie gelebt und kenne mich da auch nicht aus. Würde es euch abschrecken, wenn ihr bei einem Mietvertrag die Steuer-ID vorlegen müsstet?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Dies ist nur bei gewerblicher Nutzung der Räume wichtig, im Genaueren wird damit auch die Umsatzsteuer-ID gemeint sein. Mit der Steuernummer privater Mieter kann der Vermieter nicht das Geringste anfangen. Der Vermieter hat da vermutlich etwas nicht richtig verstanden, oder er vermietet viel gewerblich und ist es nicht anders gewohnt.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde mich deswegen nicht abschrecken lassen und wenn mir nicht ganz klar ist, wieso der Vermieter die Steuer ID gerne hätte, dann würde ich an dieser Stelle nochmals nachfragen. Paulie hatte es bereits gesagt, bei einer gewerblichen Nutzung ist die Steuer ID eine Pflichtangabe und findet man in jedem Mietvertrag. Bei Einheiten bei denen Gewerbe- und Wohnraum gemischt ist, ist es auch nichts unübliches das auch die Steuer ID von den Privatpersonen abgefragt wird bzw. mit im Mietvertrag aufgenommen wird.

Wichtig ist das nicht für den Mieter sondern eher für den Vermieter. Denn dieser muss entsprechend auch Steuern und Abgaben leisten. Für eine gewerbliche Nutzung fallen andere Steuern an, als wenn das ganze an private Personen vermietet wird. Mit der Steuer ID in der Hand, kann er es bei einer unangemeldeten Prüfung jederzeit vorlegen, dass die Wohnung auch nur privat genutzt wird und nicht etwa gewerblich.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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