Wegen Geruchsbelästigung nicht neben Bauern bauen dürfen?
Ein Bekannter von mir sucht derzeit nach einem Grundstück, da er ein Haus bauen möchte. Da er auch drei Kinder hat, möchte er gerne ein Grundstück auf dem Land haben, wo es dann auch viel grün gibt. Neulich hat er auch tatsächlich ein tolles und bezahlbares Grundstück gefunden, darf dort aber leider nicht bauen.
Die Stadt hat beschlossen, dass die Geruchsbelästigung zu groß ist. Das geht aus einem Gutachten hervor. Deswegen darf man das Grundstück kaufen, aber man darf nicht darauf bauen. Das findet mein Bekannter absolut albern, denn viele Menschen leben letztendlich in der Nähe von Bauern und keinen stört es. Damit rechnet man doch, wenn man aufs Land zieht.
Findet ihr, dass es eine akzeptable Begründung ist, dass man wegen Geruchsbelästigung kein Haus in der Nähe eines Bauernhofes bauen darf? Empfindet ihr Bauernhöfe tatsächlich als eine Geruchsbelästigung und sollte nicht jeder selbst entscheiden, ob es ihn stört?
Ich finde das ziemlich bevormundend und bin der Ansicht, dass jeder selbst entscheiden sollte, ob er in der Nähe eines Bauernhofes bauen möchte oder nicht. Außerdem bin ich der Ansicht, dass man Gülle-Geruch und dergleichen nach einer gewissen Gewöhnung sowieso nicht mehr registriert.
Man riecht das eigene Parfum irgendwann ja auch nicht mehr so richtig und braucht größere Mengen um den Geruch überhaupt wahrzunehmen. Warum sollte das bei einem Bauernhof oder anderen Gerüchen anders sein?
Kommt natürlich ganz auf den Gestank ab, der von dem Bauern ausgeht. Wenn dieser beispielsweise eine Biogasanlage auf seinem Hof stehen hat ist das ein Geruch, dem man sich ungern freiwillig für einen längeren Zeitraum aussetzt und schon gar nicht in dessen Einzugsbereich wohnen möchte. Das sage ich, weil sich unser Betrieb neben einer solchen Biogasanlage befindet und das ist teilweise schon wirklich nicht mehr angenehm.
Wenn die Gemeinde das so entscheidet, entscheidet sie das eben so. Wenn sie Eigentümer des Grundstücks ist könnte ja rein theoretisch nach einigen Jahren auch der Käufer kommen und behaupten, man hätte ihn nicht über das Ausmaß der Geruchsbelästigung aufgeklärt und möchte eine Wertminderung des Hauses, welches er dort hat bauen lassen, durchsetzen. Ein solches Risiko möchte die Gemeinde dann wahrscheinlich im Keim ersticken.
So etwas habe ich noch nicht gehört und etwas merkwürdig finde ich es schon. Wie ist dieses Gelände denn eingetragen? Wenn es als Bauland eingetragen ist, dann müsste es doch auch möglich sein, dort ein Haus zu bauen. Sonst kann die Gemeinde das Grundstück ja nie verkaufen, wenn sie es doch nicht gestattet, dass dort jemand ein Haus baut.
Ich verstehe die Bedenken ja schon, dass die Gemeinde es befürchtet, dass der Käufer irgendwann ankommt und sich über die Geruchsbelastung beschwert. Aber ich bin doch auch der Meinung, dass man das doch selber entscheiden kann, ob man mit der vorhandenen Geruchsbelastung klar kommt, oder ob dieses Grundstück deswegen vielleicht dann doch nicht infrage kommt.
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