Wegen Geburtsort nach Aufenthaltserlaubnis fragen?
Meine Freundin wurde im Ausland geboren, aber war schon immer Deutsche. Soll heißen, sie hatte nie eine ausländische Staatsangehörigkeit und sie ist auch in diesem Land aufgewachsen. Sie arbeitet zur Zeit in einem Unternehmen, für das sie vor ein paar Jahren schon einmal gearbeitet hat für mehrere Jahre. Sie ist dort also schon bekannt, auch wenn sie zwischendurch die Abteilung gewechselt hat. Komischerweise bekam sie aber jetzt eine Email aus der Personalabteilung, in der sie gebeten wurde eine Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung abzugeben.
Meine Freundin rief dann auch direkt bei der Personalabteilung an, um eben mitzuteilen, dass sie niemals eine ausländische Staatsangehörigkeit besessen hätte und so hat sich dann das Missverständnis relativ schnell aufgeklärt. Vermutlich haben die Mitarbeiter aus der Personalabteilung eben auch gemerkt, dass sie akzentfrei Deutsch spricht und dann war das Thema für sie erledigt. Meine Freundin hat sogar angeboten, eine Kopie ihres Personalausweises vorbeizubringen, wo eben steht, dass die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das wurde aber dankend abgelehnt.
Sie sagt selbst, dass ihr das noch nie passiert wäre. Sie hatte schon verschiedene Arbeitsstellen in Deutschland, bisher hat aber niemand nach einer Aufenthaltsgenehmigung gefragt. Beim Einstellungsbogen hat sie auch immer "Deutsch" als Staatsangehörigkeit eingetragen und trotzdem gab es jetzt dieses Missverständnis. Ist es normal, dass man bei einem ausländischen Geburtsort ständig nach einer Aufenthaltserlaubnis gefragt wird? Oder spielt so etwas gar keine Rolle mehr?
Das ist schon schwer nachzuvollziehen, weil der Geburtsort keine Bewandtnis bzgl. einer evtl. notwendigen Aufenthaltsgenehmigung (und damit der Arbeitserlaubnis) hat. Es ist nicht unüblich, dass Menschen außerhalb der BRD zur Welt kommen und trotzdem deutsche Staatsbürger (aber auch Staatsbürger des Landes sind, in dem sie geboren wurden).
Zu so einer Frage kann es eigentlich nur kommen, wenn bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit etwas Anderes als "deutsch" geschrieben wird. Denn, der Geburtsort Berlin, Frankfurt oder München reicht nicht aus, um deutsch zu sein. Da kann - trotz einem Geburtsort "Berlin" - die Staatsbürgerschaft eine andere sein. Und das zieht die Frage nach einem Aufenthaltstitel nach sich.
Wie bereits genannt wurde, kann man auch im Ausland geboren worden sein und hat dann eine doppelte Staatsbürgerschaft. Entsprechend kann auch da schon die Frage kommen, wenn das nicht korrekt angegeben worden ist.
Gleiches natürlich auch, wenn der Personalbogen nicht korrekt ausgefüllt worden ist. So reicht es dort auch nicht aus bei Geburtsort nur die Stadt einzutragen, sondern auch das entsprechende Land gehört dahinter wenn man es ganz korrekt machen möchte. Macht man das nicht, dann kann es zu nachfragen kommen. Und auch wenn man dort Städtenamen eingibt die mehrmals auf der Welt vorhanden sind und das Land vergisst, kann es bereits zu Nachfragen kommen.
Zudem es natürlich auch sein kann, dass man eben im Ausland geboren ist und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat auch wenn man in Deutschland wohnt. Selbst doppelte Staatsbürgerschaften kann man ablegen und natürlich auch die Deutsche wenn man es dann möchte, auch dann wird diese Frage häufiger kommen oder wenn das eben nicht im Vorfeld einwandfrei geklärt werden konnte.
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