Wegen Arbeitsschutzgesetz FFP-Maske abnehmen?
Bei einem Tragen von FFP-Masken während des Arbeitens in diversen Berufen soll es ja nun so sein, dass nach je nach Art / Ausstattung der FFP-Masken nach einer gewissen Tragezeit eine 30 minütige Erholungspause eingelegt werden soll, bis man mit einer solcher Maske weiterarbeiten kann. Siehe auch hier und hier.
In der Pausenzeit ist der jeweilige Arbeitnehmer natürlich nicht geschützt und kann auch unter Umständen andere Menschen anstecken, sollte man unbemerkt mit einer Krankheit oder einem Virus infiziert sein. Stehen diese Arbeitsschutzmaßnahmen nicht in Konflikt mit der von der Regierung verordneten Tragepflicht? Würdet ihr für 30 Minuten die Maske im Rahmen einer Erholungsphase abnehmen oder hat für euch der Eigen,- Fremdschutz im Sinne der Pandemiebekämpfung Vorrang?
So lange dürfte diese Maske ja auch gar nicht getragen werden. Ich denke mit einem guten Konzept macht das durchaus auch Sinn seinen Arbeitnehmern mal eine Pause von der doch recht anstrengenden Maske zu gönnen. Man hat ja auch vielleicht ein Gelände und da muss es dann schon Möglichkeiten geben die Maske zu wechseln oder auch mal eine Weile keine zu tragen. Es ist natürlich nicht immer umsetzbar, aber bei einer 8 Stunden Schicht muss man diese Maske doch eh mal wechseln. Da muss man eben auch als Arbeitgeber schauen, wie man das gut umsetzen kann und seine Arbeitnehmer schützen kann.
Bei uns war es schon so, dass wir in unseren eigenen Büros keine Maske tragen mussten. Daher konnten wir an sich immer mal eine gewisse Pausenzeit einhalten, ohne jemanden zu stören. Kam eine weitere Person ins Büro, mussten wir das Fenster öffnen und gegebenenfalls die Maske anziehen. Aber auch auf dem Gelände gab es immer Optionen, die Maske abzusetzen, wenn wir uns zum Beispiel alleine um die Fahrzeugwartungen gekümmert haben oder draußen irgendwelche Arbeiten erledigt haben.
Wir sind hier in Deutschland und natürlich gibt es da für alles eine gesetzliche Regelung und insbesondere Vorschriften was den Arbeitsschutz angeht. Deswegen ist aber umso wichtiger auch zu lesen was dort tatsächlich steht und was dort geregelt ist.
Bei der Vorgaben der Tragedauer geht es ja um FFP2 und FFP3 Masken. Also die Masken die tatsächlich eng anliegen und wesentlich dichter sind beziehungsweise auch Atemventile eingebaut haben. Normale OP-Masken sind damit aber nicht gemeint. Für diese Masken gibt es vom Arbeitsschutz keine festgelegten Tragezeiten und diese können somit auch die gesamte Schicht getragen werden von der üblichen Pausenregelung einmal abgesehen.
Und auch sonst dürfen die Masken ja abgenommen werden, wenn es die Umstände erlauben. Beispielsweise wenn man mal kurz ins Freie geht oder allein in einem gut belüfteten Büro sitzt und das auch unabhängig davon ob da jetzt gerade eine Pause ist oder nicht.
Und die Bereiche in denen FFP2 oder FFP3 Masken jetzt neuerdings verpflichtend sind, die dürften ja sehr überschaubar sein und wahrscheinlich höchstens Einrichtungen des Gesundheitswesens betreffen und auch dort gibt es ja oft nur die Einschränkungen, dass man bei direktem Patientenkontakt von OP-Maske auf FFP2 Maske wechseln soll womit man zwischendurch ja immer wieder die Möglichkeit hätte, die Maske mal kurz abzunehmen oder zumindest wieder gegen die angenehmere OP-Maske tauschen kann.
Also klar gibt es den Arbeitsschutz und gegen den darf man nicht verstoßen. Aber der dürfte am Ende des Tages in den meisten Fällen dann wohl gar nicht greifen, wenn man sich das ganz genau anschaut.
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