Weckerklingeln vom Nachbarn auch ein Mietminderungsgrund?
Meine Tante meinte heute zu mir, dass sie ihrem Nachbar den Hals umdrehen könnte. Dieser stellt sich den Wecker von morgens 04.00 Uhr an und dann klingelt er alle 5 Minuten bis teilweise um 06.00 Uhr morgens, ehe er dann wirklich aufsteht und ihn ausschaltet.
Sie hat den Nachbar auch schon darauf angesprochen, welcher ihr etwas forsch entgegen getreten ist. Darauf hin hat sie der Vermietung Bescheid gegeben, welche dann vorstellig wurde. Zwei Wochen ging es dann gut, ehe das Weckerklingeln wieder in dieser Heftigkeit begonnen hat.
Sie ist selber mit ihrem Mann im Schichtdienst tätig und will dann teilweise natürlich auch mal schlafen können. Andererseits ist es auch so, dass selbst wenn sie Frühdienst hätte, sie erst um 06.00 Uhr aufstehen muss und nicht um 04.00 Uhr, aber dadurch nicht mehr schlafen kann.
Da der besagte Nachbar also nicht mehr aufhört und der Vermieter gegen eine Wand zur reden scheint, fragt sie sich, ob der Druck erhöht werden kann, indem sie die Miete androht zu kürzen? Glaubt Ihr, dass dies überhaupt ein Grund ist, die Miete zu mindern und was soll daran Druck für den Nachbarn sein?
Die gesetzliche Regelung bezüglich Lärmbelästigung ist nicht eindeutig. Eine Mietminderung wäre denkbar, wenn es sich um eine erhebliche Lärmbelästigung handelt. Ein Wecker kann jedoch als Alltagsgeräusch eingeordnet werden. Und ich kenne keine Regelung, welche einen Hinweis darauf geben würde, wie lange ein Wecker klingeln darf. Ich vermute, dass man in diesem Fall eher keine Mietminderung durchsetzen kann.
Eine Mietminderung würde indirekt Druck auf den Nachbarn mit dem lauten Wecker aufbauen. Wenn der Vermieter weniger Miete bekommt, wird er wahrscheinlich eher versuchen den Fall zu lösen, damit er wieder die reguläre Miete erhalten kann. Es ist jedoch fraglich, ob das Problem damit gelöst wäre. Ich glaube nicht, dass der Vermieter vorschreiben darf, wie laut ein Wecker höchstens sein darf oder wie lang dieser klingeln darf.
Ich würde durch Gespräche versuchen eine Lösung zu finden. Wenn man sachlich und freundlich bleibt, hat man meiner Meinung nach die besten Chancen eine Einigung zu finden. Vielleicht ist er bereit einen leiseren oder zumindest angenehmer klingenden Wecker zu besorgen.
Falls der Nachbar nicht einlenken will, kann man nach technischen Lösungen Ausschau halten. Es gibt zu Beispiel Schallabsorber, welche Lärm dämpfen können. Optimal wäre natürlich, wenn beide Wohnungen mit Schallabsorber ausgestattet würden. Ganz einfach ist diese Lösung aber nicht. Schallabsorber eignen sich nicht für alle Frequenzen. Sehr tiefe und sehr hohe Frequenzen werden von einem Schallabsorber fast nicht mehr gedämmt. Hier sollte man sich auf jeden Fall durch einen Fachmann beraten lassen. Schallabsorber gibt es in verschiedenen Farben und Mustern. Da findet sich hoffentlich für unterschiedliche Geschmäcker eine Lösung.
Allerdings kann diese Lösung auch recht teuer werden, je nach Qualität und benötigter Fläche. Es ist also aus technischer und aus finanzieller Sicht fraglich, ob ein Schallabsorber als Lösung in Betracht kommt. Aber es wäre zumindest eine Überlegung wert, wenn man sich nach mehr Ruhe sehnt.
Eine andere Idee wäre, die Möbel umzustellen und zum Beispiel durch eine Schrankwand eine Schalldämmung zu erreichen. Wichtig ist, dass der Schrank die Wand nicht berührt, sonst kann der Schall sogar noch verstärkt werden!
Wenn man den genauen Aufbau der Wohnungen und die sonstigen Gegebenheiten nicht kennt, ist es ziemlich schwierig eine passende Lösung zu finden. Aber ich hoffe, dass ich zumindest einige Gedankenanstöße geben konnte. Wichtige ist mir vor allem, dass man nicht immer auf das Einlenken des anderen hoffen sollte. Man kann andere Menschen leider häufig nicht überzeugen oder ändern. Dann ist es gut, wenn man eine Lösung findet, die unabhängig vom Verhalten des anderen ist.
Bei solchen oder ähnlich gelagerten Fällen wäre es ratsam, einen Ombudsmann bzw. Schiedsmann als Mediator einzuschalten. Vorher muss aber dringend abgeklärt werden, ob der Belästigung aufgrund eines Mangels der Mietsache Vorschub geleistet worden ist. Dann erst wäre der Vermieter gefragt, einen Sachmangel der Mietsache (hier eine mangelnde Schalldämmung zur Nachbarwohnung) zeitnah durch geeignete bauliche Maßnahmen abzustellen.
In den meisten Fällen laufen Beschwerden über Nachbarschaftslärm nach folgendem Muster ab: Ein Mieter beschwert sich. Der Vermieter reagiert je nach angenommenem Schweregrad der Beeinträchtigung mit Rundschreiben oder gezielt an eine einzelne Mietpartei mit der Bitte, der Aufforderung, unter Androhung der Beendigung des Mietverhältnisses um Abhilfe.
Hierbei wird stets der Passus im Beschwerdeschreiben: "Wir bitten um Abhilfe" so interpretiert, dass die Beeinträchtigung durch eine Verhaltensänderung der Mitmieter des Hauses erledigt werden kann. Der beschwerdeführende Mieter möchte aber meistens den Mangel der "Hellhörigkeit" der Wohnung durch entsprechende bauliche Maßnahmen, die eine derartige Beeinträchtigung von vorn herein nicht oder nur im Extremfalle überhaupt zustandekommen lässt, abgeändert wissen.
So reden sich dann Vermieter oft aus der Sache heraus und verstärken den Ärger bei den Mietern umso mehr. Einmal, weil der Beschwerdeführer sich der Überempfindlichkeit bezichtigt fühlt, zum anderen, weil der Anlass zum Grund einer Beschwerde liefernde Nachbar sich auch zu Unrecht beschuldigt fühlen könnte, weil er der Meinung ist, dass ein - wie in diesem Falle - Gebrauch eines Weckers zur normalen Nutzung einer Wohnung einfach dazugehöre.
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