Wechsel der Fahrschule während Fahrausbildung
Nehmen wir mal an, dass ein junges Mädchen mit der Fahrschule, bei der sie den Führerschein machen wollte absolut nicht zufrieden ist. Sie kommt mit der Fahrlehrerin nicht zurecht und der Fahrlehrer hat keine Termine mehr frei in der Fahrschule. Das Mädchen würde gerne die Fahrschule wechseln und die Fahrausbildung in einer anderen Fahrschule machen. Die theoretische Prüfung hat sie bereits bestanden.
Was muss man machen um die Fahrschule zu wechseln? Muss man das beim Straßenverkehrsamt auch melden? Das hat das Mädchen nämlich gehört und sie würde auch interessieren, welche Zusatzkosten auf sie zukommt. Fallen dann Gebühren an? Reicht es, wenn sie einfach zu einer anderen Fahrschule geht und sich dort anmeldet? Werden dann die Unterlagen an die neue Fahrschule geleitet? Sie hat ja Sehtest, Erste Hilfe Kurs, das Passbild für den Führerschein usw, alles in der alten Fahrschule hinterlegt.
Im Prinzip ist das ganz einfach. Den Vertrag mit der alten Fahrschule kündigen und eine Ausbildungsbescheinigung verlangen. Letztere ist besonders wichtig, wenn man schon Sonderfahrten hatte. Die erkennt die neue Fahrschule dann an. Hier in Nordrhein-Westfalen muss man zum Straßenverkehrsamt und einen Antrag auf Wechsel stellen. Das kostet in meiner Stadt 12,80 Euro. Das Amt sendet dann die geänderten Unterlagen an die Prüforganisation. Das kann ein paar Wochen dauern.
Mit der neuen Fahrschule ist das so eine Sache. Es kann sein, dass nur eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Die Fahrschule kann aber auch die komplette Grundgebühr fordern, obwohl kein theoretischer Unterricht mehr erfolgt. Das muss man verhandeln. Die ganzen Unterlagen zum Sehtest und so weiter sollten längst bei der Führerscheinstelle sein und nicht mehr in der Fahrschule. Die leiten das nach der Anmeldung weiter.
Also ich kenne es so, dass man den Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Allerdings wird es da schon ein paar Spielregeln zu beachten geben, aber diese sollte auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausbildungsvertrages der jeweiligen Fahrschule verankert sein. So eine Kündigung kann dennoch mit finanziellen Einbußen einhergehen, nämlich wenn die theoretische Ausbildung nicht beendet wurde oder vereinbarte Fahrstunden kurzfristig abgesagt werden.
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