Wasserzähler im Gemeinschaftskeller demoliert
Familie K. lebt in einem Mehrfamilienhaus. Im Keller des Hauses gibt es einen Gemeinschaftskeller mit einem Waschraum, in dem die Hausbewohner waschen können. An jedem Stellplatz ist ein Wasserzähler und ein Stromzähler angebracht, damit auch jede Familie nur für den Strom und das Wasser bezahlen muss, welches sie auch verwendet hat. Somit bleibt die Nutzung des Waschkellers gerecht, auch wenn manche Parteien viel waschen und andere wenig waschen.
Bis im letzten Jahr waren die Zähler für alle frei zugänglich. Nach dem es immer wieder zu der Vermutung kam, dass manche Mieter ihre Maschine an die Zähler anderer Mieter anklemmen, wurden zum Jahresanfang alle Zähler mit einem Schloss versehen, zu dem nur die Mieter und die Hausverwaltung einen Schlüssel haben.
Vor ein paar Wochen hat nun jemand in dem Waschraum einige Wasserzähler demoliert. Zu dem Waschkeller haben nur Hausbewohner Zugang. Der Vermieter hat nun mitgeteilt, dass er die Zähler reparieren lässt, aber die Kosten auf alle Mieter umlegt. Außerdem würde er das in der Zeit verbrauchte Wasser ebenfalls auf alle Mieter umlegen.
Das führte nun zu hitzigen Diskussionen zwischen den Mietern. Die, deren Zähler intakt sind, sehen nicht wirklich ein, sich an den Kosten zu beteiligen. Außerdem wollen sie sich auch nicht an den Wasserkosten beteiligen, da ihre Wasserzähler ja in Ordnung sind und sie ihren Verbrauch belegen können. Mieter, deren Zähler kaputt ist, argumentieren aber, dass die Zähler sicherlich absichtlich zerstört wurden und sie nicht einsehen, alle Kosten tragen zu müssen, da schließlich auch alle Zugang zum Keller haben.
Darf der Vermieter die Kosten für die Reparatur der Wasserzähler auf alle Mieter umlegen? Oder gehört das zu normalen Reparaturen, die der Vermieter zu tragen hat? Und dürfen die Kosten für das Wasser in dem Fall auf alle umgelegt werden, obwohl es ja noch Zähler gibt, die einwandfrei funktionieren?
Wenn ich mich recht entsinne, dann darf die Nebenkostenabrechnung bezüglich des Wassers nur auf den Verbrauch nach dem Stand der Wasseruhr umgelegt werden, wenn alle Haushalte eine Wasseruhr haben. Da das in dem Fall nicht so ist, da ja einige Wasserzähler nun defekt sind, müsste der Vermieter die Kosten für das Wasser nach einem anderen Schlüssel auf alle Mieter umlegen können, unabhängig davon, was die funktionierenden Wasseruhren sagen.
Da der Fall allerdings sehr umfangreich ist, wird es sicherlich sinnvoll sein, sich beim Mieterschutzbund Rat zu holen. Wobei ich denke, dass der Vermieter die Reparatur der Wasseruhren durchaus auf alle Mieter umlegen kann.
Rein von meinem persönlichen Empfinden her würde ich sagen, dass der Vermieter derartige Kosten von Vandalismus-Schäden, nicht auf die Mieter umlegen kann. Und die Umlegung der Wasserkosten würde ich auch problematisch sehen, wenn diese dann meinen durchschnittlichen Verbrauch der Vorjahre weit übersteigen würden.
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