Was zählt alles zu einem Wegeunfall?

vom 21.02.2018, 18:25 Uhr

Ein Wegeunfall stellt ja sicherlich dar, wenn man auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle verunfallt. Aber welche Gegebenheiten oder auch Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein, um einen Wegeunfall geltend zu machen? Muss denn beispielsweise der kürzeste Weg zur Arbeit oder von der Arbeit weg gewählt werden? Könnte rein theoretisch auch ein Unfall 2 Stunden nach Arbeitsende noch als Wegeunfall geltend gemacht werden?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es muss der direkte Weg sein. Also keine Abweichungen und keine Umwege. Wenn dein Arbeitsweg theoretisch mehr als 2 Stunden ist, dann kann man natürlich auch dann, wenn der direkte Weg ohne Umwege gewählt wurde auch dann noch einen Wegeunfall geltend machen. Aber wenn man noch eine Weile durch den Wald joggt oder spazieren geht und dann irgendwann erst zu hause ankommt und sich vor der Haustüre den Fuß umschlägt, ist es kein Wegeunfall mehr.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen an Umwegen, die auch noch unter die Kategorie "Wegeunfall" fahren. Das sind zum Beispiel Situationen, in denen man Arbeitskollegen zuhause oder an Treffpunkten unterwegs abholt, um eine Fahrgemeinschaft zu bilden, oder aber die Strecke zu Kindergarten oder Kindertagesstätte, wenn man als berufstätige Mutter vor Arbeitsantritt noch seinen Nachwuchs wegbringen muss. In solchen begründeten Fällen sind auch längere Umwege durchaus mit abgedeckt. Im Einzelfall und bei strittigen Fragen muss immer durch ein Gutachten entschieden werden, aber es gibt da schon zahlreiche Urteile, nach denen man sich richten kann.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8472 » Talkpoints: 838,29 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



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