Was tun, wenn Geschädigter sich nicht mehr meldet?

vom 26.03.2017, 16:15 Uhr

Meine Bekannte hat aktuell den Fall, dass durch ihren Hund ein Haftpflichtschaden entstanden ist. Sie hat auch gleich dem Geschädigten gesagt, dass sie die Kosten durch ihre Haftpflicht abdecken kann. Er sollte ihr einfach die Rechnung geben und sie würde sich dann eben um alles weitere kümmern.

Nun ist es jedoch so, dass sich der Geschädigte nicht mehr meldet. Meine Bekannte hatte noch einmal gefragt und ihr wurde gesagt, dass man eben auf sie zukommen würde. Das ist nun schon über eine Woche her und sie hat nichts wieder gehört. Sie weiß nun nicht, wie sie sich verhalten soll.

Sollte meine Bekannte bei dem Geschädigten nochmals nachfragen? Oder meint ihr, dass zweimal fragen und das Angebot der Kostenübernahme genügend sein sollten? Wie würdet ihr euch in solch einem Fall verhalten? Wie lange würde ihr da abwarten?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich würde mich da nicht mehr zucken und nicht mehr melden. Vielleicht ist er nicht mehr daran interessiert, dass er einen Ausgleich bekommt, vielleicht war der Schaden sehr gering und er meint, das lohnt den Aufwand nicht. Da muss man ihm nicht nachrennen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich weiß ja jetzt nicht, was da überhaupt für ein Schaden entstanden ist, aber wenn vielleicht etwas genäht oder gereinigt werden muss, dann kann das ja auch ein paar Tage dauern, bis das erledigt ist und eine Rechnung erstellt wurde. Ich würde daher lediglich die Versicherung in Kenntnis setzen, so dass der Vorgang erst einmal in den Akten steht. Ansonsten würde ich jetzt auch nichts mehr unternehmen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wer sich nicht meldet, hat selber Schuld. So ist zumindest meine Meinung. Wenn man etwas ersetzt oder die Kosten erstattet haben möchte, dann sollte ich das zeitnah einfordern. Gerade, wenn sich der Gegenpart mehrfach anbietet. Sollte es sich um eine Reinigung oder ähnliches handeln, würde ich zumindest erwarten, dass der Geschädigte mir dies einmal mitteilt. Dann weiß ich zumindest, dass da noch was kommt und bin nicht nach drei Wochen total überrumpelt davon.

Unabhängig davon würde ich meine Versicherung informieren, dass es einen Schadensfall gab und dass eventuell noch Ansprüche gestellt werden. Die Versicherung kann deiner Bekannten dann auch sagen, ob sich der Geschädigte innerhalb eines bestimmten Zeitraums melden muss, damit der Schaden reguliert wird.

Ansonsten würde ich davon ausgehen, dass der Geschädigte seinen Schaden nicht reguliert haben möchte, wenn er sich nicht mehr meldet.

» Eule90 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 21,56 »



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