Was spricht für oder gegen die Abschaffung der Witwenrente?
Eine der Wirtschaftsweisen hat ja vor einigen Tagen die Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form gefordert und seither wird dieses Thema kontrovers diskutiert. Gegner dieses Vorhabens sehen darin eine weitere Verschärfung der Altersarmut, wogegen die Befürworter eine verstärkte private Altersvorsorge favorisieren. Welche Meinung habt ihr denn zur Witwenrente und was spricht denn eurer Meinung nach für oder gegen eine Abschaffung?
Allen Ernstes frage ich mich, was dieser Vorschlag zur Einsparung von Staatsfinanzen nun eigentlich soll, außer Aktionismus vorzuspiegeln. Das klassische Familienmodell sieht doch vor, dass die Ehefrau niemals erwerbstätig war, und somit beim Ableben des Ehepartners ohne jegliche Altersversorgung dastünde, würde nicht ein Teil der Höhe der Rente des verstorbenen Ehepartners als Witwenrente weitergezahlt. Auch wenn durch Teilzeit oder andere berufliche Tätigkeit bereits eigene Ansprüche erzielt wurden, wird zumindest mit Gegenrechnung dieser Zeiten eine Witwenrente gezahlt.
Fiele diese Absicherung weg, wird massenweise wieder ein Problem auf eine andere Ebene geschoben: Auf die Sozialhilfe. Und die zahlen ja die Kommunen und nicht der Bund. Die Kritik wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch aus der Ecke dann kommen.
Gorgen, die "Absicherung" soll ja gar nicht wegfallen. Stattdessen soll das heute schon mögliche Rentensplitting verpflichtend für die rentenrechtlichen Zeiten in der Ehe durchgeführt werden . Und damit ist nicht die klassische Hausfrau oder der Hausmann der Gelackmeierte, sondern es trifft den Hauptverdiener. Denn stirbt der Hauptverdiener zuerst, hat der oder die Hinterbliebene zumindest nach langer Ehezeit nicht viel weniger als vorher. Stirbt allerdings der Part mit der Hausarbeit zuerst, sind für den Hauptverdiener bei langer Ehe im Prinzip die Hälfte seiner Ansprüche weg. Damit kann sich kaum noch jemand leisten, eine Hausfrau oder einen Hausmann zu unterhalten. Also müssen die arbeiten gehen und genau das soll erreicht werden.
Wie so oft in diese Forum spiegelt sich auch in diesem Betrag hier meine profunde Unkenntnis in versicherungsrechtlichen Fragen wider. Was nicht anders zu erwarten war. Allerdings befinde ich mich dabei in guter Gesellschaft, denn die meisten Leute, die mir begegneten, hielten "Witwenrente" tatsächlich für das, was das Wort suggeriert: Unterhalt für die Ehefrau aus Rente des Partners nach dessen Ableben.
Und sogar in den Niederlanden findet diese Wortschöpfung ihre Entsprechung. So findet man immer noch gelegentlich "Weduwenpensioen". Allerdings wird gerade in den Niederlanden schon wesentlich länger der Begriff "Hinterbliebenenrente" verwendet "Algemene nabestaandenwet ANW".
In Deutschland scheint man noch nicht so weit zu sein und hält an dem alten Begriff, der inhaltlich nicht oder nur zum Teil stimmt, fest. Und in den Medien ist munter weiter von "Witwenrente" die Rede. Was da nun genau darunter zu verstehen ist: Hier
Gorgen, wenn du bei der Deutschen Rentenversicherung arbeitest, heißt das hierzulande "Rente wegen Todes", ansonsten ist es die Hinterbliebenenrente. Umgangssprachlich ist es aber eben die Witwenrente, die natürlich auch Witwer erhalten. Niemand, den ich kenne, ist jemals davon ausgegangen, dass nur Ehefrauen diese Leistung erhalten, sondern natürlich auch Ehemänner einen Anspruch darauf haben.
Der Begriff stammt halt aus einer Zeit, als Frauen keine Altersvorsorge außer der des Mannes hatten. Und in Kombination mit der höheren Lebenserwartung und der Tatsache, dass Witwer meist eine so hohe eigene Rente haben, dass sie keine Witwerrente erhalten, hat sich der Begriff im Alltag gehalten.
cooper75 hat geschrieben:...heißt das hierzulande "Rente wegen Todes...
Also schon wieder ein anderer Begriff für ein und dieselbe Sache. Da fällt mir so ganz nebenbei auf, dass es gerade die Medien sind, die selten die korrekten Bezeichnungen in diesem Zusammenhang verwenden. Dabei sind die Leute ja nicht so unintelligent, dass sie nicht lernfähig wären, um sich von althergebrachten Begriffen verabschieden zu können und sich die richtigen Bezeichnungen einzuprägen.
Dafür gibt es auch Gegenbeispiele: Heute redet ja auch kaum jemand von Sozialhilfe, Hartz vier ist allen, die es betrifft wohl bekannt (gewesen). Mittlerweile ist die Lernkurve für den passenden Begriff "Bürgergeld" ja im positiven Trend begriffen.
Aber das ist ja wieder typisch deutsch. Möglichst mit für Laien kaum richtg zu verstehenden Begrifflichkeiten und Wortungetümen nicht zuletzt in politischen Reden rhetorisch punkten wollen. Und wenn "Witwenrente" nun offenbar als ein in Stein gemeißelter Begriff perpetuiert wird, dann bitteschön. Mittlerweile ist die Karawane schon weitergezogen und holt den Begriff "Ehegattensplitting" aus der Versenkung.
Gorgen, was spricht denn dagegen, im Alltag oder umgangssprachlich Begriffe zu nutzen, die praktischer sind und von eigentlich allen verstanden werden. Klar, selbst Politiker verstehen das Prinzip beim Ehegattensplitting oft nicht, aber das wird auch nicht besser, wenn man vom Splittingverfahren für zusammenveranlagte Eheleute spricht, wie es eigentlich heißt. Das passt in keine Überschrift und wird nicht einmal unbedingt als Ehegattensplitting erkannt.
Außerdem helfen solche Dinge durchaus, präziser zu sein und das Verständnis zu verbessern. Denn die Hinterbliebenenrente steht eben nicht nur Witwen und Witwern zu, auch Waisen erhalten eine. Die geht aber eben wieder extra, ebenso wie unterschiedliche Regeln für die kleine und die große Witwenrente und dann noch das alte und das neue Recht. Das wird dann auch wieder sehr sperrig und verbessert das Verständnis kein bisschen.
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