Was muss der Arbeitgeber bei Home-Office zusätzlich zahlen?

vom 12.04.2020, 15:59 Uhr

Mir stellt sich gerade die Frage, ob der Arbeitgeber die Internetgebühren zahlen muss, wenn er seine Beschäftigten ins Home-Office schickt. Das Internet wird zwar auch privat genutzt, aber eben auch beruflich. Muss der Arbeitgeber nicht sogar Bürobedarf und vielleicht sogar einen ergonomischen Bürostuhl bereitstellen, ein Laptop oder einen Computer sowieso?

Natürlich sind die Mitarbeiter jetzt in der Coronakrise ziemlich kurzfristig in Heimarbeit geschickt worden, sodass das noch gar nicht alles geregelt sein kann. Aber das kann ja noch länger so gehen. Was zahlt der Arbeitgeber euch Heimarbeitern zusätzlich, beziehungsweise welche Materialien und vielleicht sogar Möbel stellt er zur Verfügung?

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 12.04.2020, 16:59, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das ist schon alles gesetzlich geregelt, wir sind ja hier in Deutschland und auch wenn der Durchschnittsdeutsche gerade erst das Wort "Homeoffice" gelernt hat und nun gerne bei jeder passenden und nicht passenden Gelegenheit verwendet - Leute, die angestellt sind aber zu Hause arbeiten gibt es nicht erst seit 4 Wochen.

Schlechte Karten hast du natürlich, wenn dein "Homeoffice" eigentlich dein Esszimmer ist und du weder einen neuen Internetvertrag noch einen neuen Computer brauchst um deinen Job machen zu können. Und du hast auch schlechte Karten wenn du freiwillig zu Hause arbeitest, dir aber in der Firma ein Büro zu Verfügung steht. Wo wolltest du denn überhaupt hin mit deinem ergonomischen Bürostuhl wenn du nicht mal einen Schreibtisch geschweige denn ein Arbeitszimmer hast?

Mein Arbeitgeber stellt die Hardware zur Verfügung und eine Pauschale für Büromaterial wie Druckerpapier oder Porto und ich kann Ausgaben wie zum Beispiel Telefonate ins Ausland, die nicht von der Flatrate abgedeckt werden, einzeln abrechnen. Und das Arbeitszimmer an sich ist natürlich steuerlich absetzbar.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Cloudy, da tut dein Arbeitgeber aber zu wenig. Selbstverständlich gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für die regelmäßige Arbeit im Home Office. Der Arbeitgeber muss eine Risikobeurteilung durchführen und den Arbeitsplatz entsprechend einrichten. Insbesondere die Regeln zum Telearbeitsplatz sind zu beachten.

Dazu sollte er Miete für das Arbeitszimmer zahlen, sich an den Stromkosten und den Nebenkosten beteiligen, anteilig für Internet und Telefon aufkommen, wenn es eine Flatrate gibt. Ansonsten trägt er die tatsächlichen Kosten. Dazu muss er sicherstellen, dass die Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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