Was müssen Mieter bei Auszug besonders beachten?

vom 05.03.2021, 14:39 Uhr

Das Wohnen in einer Mietwohnung hat nicht immer nur Vorteile, sondern manchmal auch Nachteile. Gerade wenn man nach einer gewissen Wohnzeit wieder auszieht, muss man einige Dinge beachten. Oft denken viele Mieter, dass sie Schönheitsreparaturen leisten müssen oder Mietinteressenten, die nach einen einziehen, wollen die Wohnung zeigen müssen obwohl man noch drin wohnt, die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist aber schon läuft. Worauf müssen Mieter in der Zeit und beim Ausziehen besonders achten, wann können sie eine Jahresabschlussrechnung verlangen wenn es um die geleistete Miete und die Nebenkostenzahlungen geht? Müssen Mieter wirklich immer Schönheitsreparaturen durchführen?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also, eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man Schäden behebt. Diese werden sonst von der Kaution abgezogen. Leichte Gebgauchsspuren sind natürlich meistens nicht zu vermeiden, aber Löcher im Boden, Schäden durch ein falsches Wäsche, Schäden an Fenstern oder zerkratzte Türzargen müssen natürlich ersetzt werden. Auch wenn Tiere oder Kinder Teile der Wohnung oder des Interieurs beschädigt haben, müssen diese behoben werden. Zu Reparaturen zählen da eher andere Dinge und ja, auch Mieter unterschreiben, dass sie kleine Reparaturen selbst ausführen und bezahlen müssen.

Die Kaution wird ja auch nicht ohne Grund hinterlegt. Zudem ist es wichtig, dass man die vertraglich geregelten Absprachen einhält. Zu diesen zählen zum Beispiel die Besenreinheit der Wohnung, eventuelle weiße Anstriche oder andere Kleinigkeiten. Und auf jeden Fall hat der Vermieter nach der Kündigung des Mieters das Recht die Wohnung neu zu inserieren und mit dem Mieter Termine zu vereinbaren, und denen die potenziellen Mieter sich die Wohnung anschauen dürfen. Wie sollte der Vermieter die Wohnung sonst nach dem Auszug gleich wieder vermieten können? Das wäre ja ein riesen Verlust für jeden Vermieter.

Schönheitsreparaturen müssen nicht zwingend geleistet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Badezimmerelemente oder die Kücheneinrichtung bei einer im Mietpreis inbegriffen Vermietung natürlich möglichst unbeschädigt hinterlassen werden. Der Mieter hat das Recht Schäden in Rechnung zu stellen. Sowie die Angaben bekannt sind (für eventuell Strom, Wasser, Gas, Restmülltonne) wird die Abrechnung schnellstmöglich mit dem Mieter besprochen und zu viel gezahlt Beträge werden dem Mieter zurück überwiesen.

» Ela123 » Beiträge: 871 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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