Was müssen Mieter bei Asbestbefall machen?
Wenn Mieter eine Wohnung angemietet haben, wollen sie darin möglichst gesund und gemütlich leben. Doch die Bausubstanz bei alten Häusern hat so ihre Tücken. Bis Anfang der 1990er Jahre, war es noch nicht verboten, Asbest zu verbauen. Dieses wurde beispielsweise in Böden als Material verwendet.
Bröckelt dieser, entsteht Staub der wiederum Krebserregend ist. Doch was können Mieter tun, wenn sie auf einen Boden treffen, der Asbesthaltig ist, können sie einen Austausch vom Vermieter verlangen oder sogar die Miete kürzen, bis der Mangel behoben ist?
Mieter sollten beim Feststellen von Asbestbefall den Vermieter schriftlich auffordern, den Missstand zu beseitigen oder die Miete kürzen. Eine Mietkündigung kommt auch in Betracht. Die Gesundheit ist immer wichtiger, als eine Wohnung die verpestet und krebserregend ist. Wenn solche Schadstoffe nie beseitigt wurden, zeigt das irgendwo auch, dass der Vermieter nur einsparen und eine möglichst hohe Rendite einfahren will. Jeder Mieter der davon betroffen ist muss sich überlegen, ob das dauerhaft haltbar ist.
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