Was kann man als Bestattungskostenbeihilfe erwarten?

vom 01.06.2022, 20:13 Uhr

Ein Bekannter von mir möchte eine Beihilfe zu den Beerdigungskosten für seine Mutter beantragen, da er selbst Hartz4 Bezieher ist. Kennt ihr euch da etwas aus mit solchen Anträgen und wie sind denn seine Erfolgsaussichten, dass er einen Kostenzuschuss oder vielleicht sogar eine volle Kostenübernahme zugesichert bekommt? Wenn man eine Beihilfezahlung bekommt, mit welcher Höhe wird man denn da rechnen können?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich war in exakt dieser Situation. Zunächst mal darf man sich auch bei einer Erbausschlagung am Vermögen/Guthaben der Verstorbenen für die Bestattungskosten bedienen.

Die finanzielle Beihilfe wird beim Sozialamt beantragt. Es werden die gesamten Kosten übernommen, aber nur das Notwendigste (der Grabstein zum Beispiel nicht), dies ist weniger eine Frage fester Sätze. Nach Einreichen der Rechnungen überweist das Amt direkt an den Bestatter, zum Antrag gehört auch ein Kostenvoranschlag. Ich hatte hier durchaus die Wahl zwischen Feuer-, Erd- oder Seebestattung.

Bei der Seebestattung wird dann zum Beispiel das Einäschern der Person und die Verbringung der Urne an ihren Bestimmungspunkt voll übernommen, natürlich auch die Fahrtwege des Bestatters und was noch so erforderlich ist. Aber möchte man die volle Prozedur mit Feier an Bord, die nicht zwingend ist, muss man diesen Teil selbst tragen. So jedenfalls der Ablauf vor wenigen Jahren bei mir.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wie sieht denn das Vermögen der Mutter aus? Wenn da nämlich genug Geld vorhanden ist, dann übernimmt das Sozialamt keine Kosten. Ist beim Erblasser kein entsprechendes Vermögen da, müssen die entsprechenden Anträge beim Sozialamt gestellt werden. Und wie Paulie schon schreibt, wird da nur das übernommen, was vom Gesetz her Pflicht ist.

Also Redner, Blumen und alles was man nicht haben muss, wird nicht bezahlt. Und genau diese Kosten dürfen auch nicht vom Konto des Erblassers bezahlt werden, bis geklärt ist, wer alles erbt. Auch da muss man die Rechnungen einreichen und die Nachlassabteilung der Bank leitet die Beträge weiter.

Ausnahmen bei den Banken gibt es nur, wenn der Erblasser schon vor seinem Ableben erklärt hat, dass Person X auch nach dem Tod über das Konto und dessen Guthaben verfügen darf.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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