Was ist und gilt alles als Einkommensnachweis?

vom 06.07.2015, 19:41 Uhr

In verschiedensten Situationen, wie einer Kreditbeantragung oder auch Anmietung einer Wohnung, kommt es ja vor, dass man einen Einkommensnachweis vorlegen muss. Nur was gilt denn alles als anerkannter Einkommensnachweis? Ist das nur die klassische Lohnabrechnung oder gibt es da auch noch weitaus mehr Möglichkeiten? Was meint ihr, welcher Dokumente man sich als Einkommensnachweis so alles bedienen könnte?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Als ich meinen Vertrag als Werkstudent unterschrieben habe musste ich auch Einkommensnachweise erbringen und da hat es gereicht, dass ich den Arbeitsvertrag von meinem Minijob kopiert und beigelegt habe.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Einkommensnachweise können die verschiedensten Dinge sein. Manchen Banken reichen die Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen auch die Einkünfte hervorgehen. Andere fordern dagegen einen Arbeitsvertrag, weil dieser ja befristet sein könnte. Auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen dienen als Nachweis. Letztlich ist aber auch der Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis möglich. Daraus gehen schließlich die Einkünfte der letzten 12 Monate hervor.

Was von den einzelnen Banken oder Beratern gefordert wird, ist immer unterschiedlich und hängt von der speziellen Situation ab. Aber grundsätzlich können alle oben aufgeführten Dinge als Nachweis erbracht werden.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In der Firma, in der ich früher mal gearbeitet habe, wurden Einkommensnachweise regelmäßig für Mitarbeiter erstellt, wenn sie auf Wohnungssuche waren. Das war dann nur ein kurzes Schreiben, mit dem Nachweis, in welcher Position wie lange jemand angestellt war und welches Bruttogehalt er oder sie hatte.

Einigen reicht als Nachweis aber auch ein Kontoauszug, in der Regel (z.B. bei Vermietungen) müssen es drei Kontoauszüge sein.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Kann sehr unterschiedlich sein. Der eine möchte die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate haben, einem anderen reicht der Arbeitsvertrag dazu aus. Wer allerdings selbstständig ist, der hat auch keinen Gehaltsnachweis in der Form wie man es hier vermutet, dieser legt dann seine Bilanzen oder seine Steuererklärung vor, je nach dem welcher Buchführungsform er unterliegt.

Wenn so etwas gefordert wird, dann kann man sich auch immer informieren was als Nachweis anerkannt wird. Denn ich habe noch nie erlebt, dass sich jemand mit Kontoauszügen zufrieden gegeben hat und ich als Vermieter würde das auch nicht als Nachweis sehen, dass regelmäßiges Einkommen stattfindet.

Denn es kann sich dabei auch um drei getätigte Einzelzahlungen handeln die gemacht worden sind, aber ein glaubhafter Beweis ist das für mich nicht. Daher lasse ich mir auch den Arbeitsvertrag und die letzten 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen wenn ich neu vermiete, ist das nicht vorhanden, dann von einem Bürgen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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