Was ist und bedeutet eine Obliegenheitsverletzung?

vom 22.06.2016, 11:11 Uhr

Schon alleine mit dem Begriff Obliegenheit kann ich nicht viel anfangen und mit Obliegenheitsverletzung noch viel weniger, obwohl es schon sehr hochtrabend und irgendwie sehr wichtig klingt. Kennt jemand diese Begriffe und weiß, wo und wann man von einer Obliegenheitsverletzung spricht? Wie würdet ihr diesen Begriff erklären und an welchem Beispiel kann man das vielleicht mal festmachen?

Benutzeravatar

» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine Obliegenheit ist eine Pflicht anderen gegenüber, allerdings eine "kleine" (kann es nicht anders erklären). Obliegenheiten kann man nicht einklagen, da sie eben keine gravierenden Pflichten sind. Man ist dann bei einer Obliegenheitsverletzung dann aber derjenige, der nicht auf das Recht bestimmter Vorteile pochen kann, als wenn er die Pflicht erfüllt hätte.

Als Beispiel kann man z.B. die Pflicht nehmen, eine Schwangerschaft dem Arbeitgeber anzuzeigen (dies wäre die Obliegenheit). Diese Obliegenheit, kann der Arbeitgeber schlecht einklagen, mit den Folgen der Obliegenheitsverletzung (Nichtanzeige der Schwangerschaft) muss die werdende Mutter dann eben leben, wenn sie z.B. gekündigt wird, da der Arbeitgeber ja nichts von der Schwangerschaft weiß.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron