Was ist und bedeutet eine irreführende Werbung?
Immer wieder mal wird man ja mit dem Begriff der irreführenden Werbung konfrontiert und diese Art der Werbung soll ja wohl verboten und sogar auch strafbar sein. Aber wann spricht man denn von einer irreführenden Werbung und woran macht man das denn fest? Könntet ihr das vielleicht an einem Beispiel etwas näher verdeutlichen und erklären?
Soweit ich das verstanden habe, dürfen die Hersteller in der Werbung und auf dem Produkt einfach nichts behaupten, was nicht bewiesen ist. Also beispielsweise, dass ein Produkt schöner, klüger, schlanker oder gesünder macht. Wenn das so sein sollte, dann muss das von einem unabhängigen Institut wissenschaftlich überprüft werden und dann dürfen sie es auch drauf schreiben.
Ebenso wenig darf man sein Produkt mit anderen Produkten vergleichen und dabei lügen. Also so etwas wie "50% weniger Fett als herkömmliche Produkte". Das darf halt nur drauf stehen, wenn es auch stimmt.
Ich denke, als irreführende Werbung kann man es bezeichnen, wenn es so absurd ist, dass es wortwörtlich genommen, für die US-Amerikaner ein Grund wäre, vor Gericht zu ziehen. Ich denke dabei an die Red Bull Werbung ("Red Bull verleiht Flügel").
Der Slogan ist doch schon total dämlich und jeder normale Mensch weiß auch, dass jedes Gesöff der Welt nichts daran ändern wird und uns Menschen nie Flügel wachsen werden. Aber offensichtlich nehmen das manche Menschen zu wörtlich und verklagen den Hersteller wegen irreführender Werbung und Schadenersatz, was doch total albern ist bei diesem Beispiel.
Was anderes wäre es ja, wenn ein Zigarettenhersteller damit werben würde, dass seine Zigaretten zu einem gesunden Lebensstil dazu gehören würden genauso wie Sport und eine gesunde und ausgewogene Ernährung und dann die Raucher reihenweise Krebs kriegen würden. Aber bei Red Bull merkt doch jeder mit gesundem Menschenverstand, dass das nur so ein Spruch ist.
Ein aktuelles Beispiel wäre die ERV (Europäische Reiseversicherung), welche damit geworben hat, bei einem Reiserücktritt die Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Gesamtpreises zu übernehmen. In der Praxis jedoch verlangte sie von einem Ehepaar, das von einer Reise zurücktreten musste, einen Eigenanteil von 20% an den Stornokosten und verwies auf ihre Vertragsbedingungen. Die ERV unterlag vor Gericht und muss sich an ihre Werbeversprechen halten.
Ein weiteres Beispiel ist der Himbeer-Vanille-Abenteuer-Tee von Teekanne, dessen Verpackung Himbeeren und Vanilleblüten zeigte, obwohl weder diese, noch Himbeer-, Vanille- oder Himbeer-Vanille-Aromen vorkamen. Zwar erfuhr der Verbraucher dies beim Lesen der Inhaltsangaben auf der Seite der Verpackung. Produktname und Aufmachung vermittelten zusammen jedoch einen derart falschen Eindruck, dass der BGH dies, einem Leitspruch des Europäischen Gerichtshofs folgend, als irreführend untersagt hat.
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