Was ist eine Bescheinigung nach §22f UstG?

vom 01.08.2019, 13:28 Uhr

Ich habe mir schon vor ein paar Jahren vorsorglich einen gewerblichen Account angemeldet, aber mit diesem noch nie etwas verkauft. Heute bekam ich eine Mail von ebay und in dieser werde ich aufgefordert eine Bescheinigung nach §22f UstG einzureichen. Wisst ihr denn was das für eine Bescheinigung ist und wo man die herbekommt? Habt ihr auch so eine Aufforderung bekommen, warum ist diese Bescheinigung auf einmal so wichtig und wie reicht ihr eure ein?

» baerbel » Beiträge: 1518 » Talkpoints: 601,94 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich selber habe keinen gewerblichen Account. Schuld sind die Chinesen, die keine Steuern zahlen wollten. Nun stehen die Internetriesen Amazon und Ebay in der Haftung. Diese reichen den Schwarzen Peter weiter und lassen sich bis zum 01.10.2019 bestätigen, dass der Gewerbetreibende steuerlich in Deutschland registriert ist. Dies soll das Finanzamt vor Ort bestätigen. Dann will das Finanzamt in der Steuererklärung sehen. Theoretisch können sie von Ebay oder vom Steuerpflichtigen die Kontoauszüge des jeweiligen Account verlangen. Sollten keine Umsätze auf dem Account anfallen, würde ich ihn lieber abmelden. Sonst will das Finanzamt zu viel wissen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 01.08.2019, 15:16, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Seit Anfang des Jahres gilt das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet. Klingt sperrig, ist aber ganz simpel. Wer als gewerblicher Händler verkauft, muss Umsatzsteuer abführen oder sich durch die Kleinunternehmerregelung befreien lassen. Und weil viele Händler das nicht tun, besagt das neue Gesetz, dass dann eben die Plattformbetreiber haften und zahlen müssen.

Deshalb lassen sich die Plattformen von gewerblichen Händlern nun eine Bescheinigung vorlegen, die belegt, dass das Unternehmen beim Finanzamt umsatzsteuerlich angemeldet ist. Die Bescheinigung gibt es auf Antrag beim zuständigen Finanzamt.

Du hast jetzt entweder schon ein Gewerbe und beantragst einfach die Bescheinigung. Oder du möchtest den Account bald nutzen und hast noch kein Gewerbe, dann musst du eins beantragen und die Bescheinigung anfordern. Oder du löst den Account auf oder wartest, bis der Anbieter ihn sperrt.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Der Antrag auf die Erteilung einer Bescheinigung nach §22f UstG ist dieser hier und den füllt man eben aus, schickt diesen an das zuständige Finanzamt und dann sollte man ja irgendwann mal diese Bescheinigung zugeschickt bekommen. Ich habe auch so eine Aufforderung von eBay bekommen, aber ich mache da gar nichts. Ist mir alles viel zu umständlich und wo kommen wir denn hin, wenn ich dem Finanzamt auch noch meine eBay Accounts melden soll.

» pastisse » Beiträge: 137 » Talkpoints: 34,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn ebay diese Bescheinigung von dir einfordert, dann musst du ja einen gewerblichen Account haben. Bei privaten Accounts wird das ja nicht gefordert. Und ja, dann bist du verpflichtet die Bescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, wenn du weiterhin deinen gewerblichen Account bei ebay nutzen willst. Ansonsten wird dieser ja gesperrt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Bescheinigung wird nun verlangt als Nachweis, dass der gewerbliche Händler Umsatzsteuerlich bzw. steuerlich geführt wird. Weist es der Händler nicht nach, wäre die Plattform in der Haftung und das möchten diese natürlich vermeiden. Von daher ist eBay nur einer der ersten, der das von seinen gewerblichen Händlern bereits verlangt und andere werden über kurz oder lang nachziehen.

Antrag ist deutlich einfach, findet man Online zum ausfüllen diesen reicht man bei seinem zuständigen Finanzamt ein. Dieses prüft alles Voraussetzungen ob diese erfüllt sind und stellt für längstens eine Dauer von 2 Jahren entsprechende Bescheinigung aus. Wird es nicht erfüllt, erhält man eine schriftliche Ablehnung. Dies kann z.B. auch passieren, wenn nicht das Antragsformular verwendet wurde sondern ein formloser Antrag eingereicht wurde oder dieser nicht vollständig ausgefüllt ist. Kosten verursacht die Bescheinigung, ggf. abgesehen von den Portogebühren, keine.

Abzugeben hat ein Gewerbetreibender ohnehin eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei seiner Steuererklärung. Die Umsatzsteuer ist daraus auch ersichtlich, bzw wenn es zu nachfragen kommt fordere ich sicherlich nicht die einzelnen Aktivitäten von eBay alleine an, sondern die gänzliche Kontenbewegung auf diesem Bilanzposten bzw. Posten der EÜR. Denn was bringt mir eBay, wenn derjenige noch auf andere weise seine Einnahmen generiert? Die würde ich dabei gar nicht sehen wenn so detailliert spezifisch angefordert hätte.

eBay anfordern? Damit das soweit kommt, müsste der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten komplett nicht nachkommen und bevor ich eBay anschreibe und eine Absage nach der anderen kassiere, schätze ich die Umsätze lieber nach oben und schließe den Fall ab. Macht mir wesentlich weniger Arbeit als Wochenlang das auf dem Tisch liegen zu haben. Ist es zu hoch, wird derjenige Einspruch einlegen und Nachweise einlegen. Macht er es nicht, dann war es evtl. zu gering und kann sich daran im Folgejahr orientieren.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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