Was fließt alles in die Mietnebenkosten ein?

vom 28.10.2016, 09:25 Uhr

Wenn man eine Wohnung anmietet, dann sollte man ja auch die Mietnebenkosten im Auge behalten. Nur was fließt denn alles in die Mietnebenkosten ein? Welche Mietnebenkosten sind denn vielleicht teilweise oder auch voll vom Mieter zu übernehmen? Müssen die Mietnebenkosten explizit im Mietvertrag aufgeführt und beziffert sein?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei uns in der WG ist es etwas ungewöhnlich, weil man merkt, dass unsere Vermieter zum ersten Mal Vermieter sind und nicht so viel Ahnung von der Materie haben. :wink: Daher kann ich nur für mich und meine WG sprechen, ob das aber allgemein gültig ist, kann ich nicht sagen.

Neben der Kaltmiete überweisen wir an die Vermieter noch Geld für die Steuern, die sie als Vermieter haben und Nebenkosten für Wasser. Auch sind noch "sonstige Kosten" aufgeführt, aber was damit gemeint ist, bleibt mir ein Rätsel. Separat müssen wir für Strom, Heizkosten und den Müll aufkommen (wir wohnen in einem Haus, also gibt es keine gemeinschaftliche Mülltonne). Dazu kommt natürlich noch Internet.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 28.10.2016, 12:12, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Wie die Mietnebenkosten einzeln gestaffelt sind ist unterschiedlich. Manche rechnen die Heizkosten dort mit hinein, andere führen diese separat. Wenn ein Aufzug vorhanden ist, dann kostet dieser auch Unterhalt und Wartung und auch das wird dann auf den Mieter anteilig umgelegt. Gleiches gilt für alles weitere wie Hausmeisterdienste, Grundsteuer, Regenwassersteuer usw. man kann vieles Anteilig auf den Mieter umlegen und genaueres dazu gibt eigentlich der Mietvertrag her.

Denn es macht keinen Sinn, dass ich eine Aufzugswartung jemanden in Rechnung stelle wenn gar kein Aufzug vorhanden ist. Oder ich die Heizkosten doppelt abrechne, einmal in den kompletten Mietnebenkosten und dann nochmals separat in den Heizkosten. Strom ist generell etwas um das sich der Mieter alleine kümmern muss, damit hat der Vermieter rein gar nichts am Hut. Steht die Wohnung leer, dann geht die Rechnung für die Grundversorgung an den Vermieter.

Es gibt Grenzen was man dem Mieter auferlegen kann. So kann ich nicht die komplette Grundsteuer von einem einfordern wenn im gleichen Haus noch 7 weitere Wohnungen sind. Daher bietet es sich dazu an, dass man das ganze mit einer Kopfpauschale abrechnet oder auch nach den Quadratmetern der Wohnungsgrundfläche die angemietet worden sind.

Auch das ist Sache des Vermieters für was er sich entscheidet, meistens werden die Quadratmeter genommen weil es somit genauer und damit fairer für alle ist. Denn wenn eine Einzelne Person eine 150 Quadratmeter Wohnung bewohnt und eine Familie mit 4 Personen auf 50 Quadratmeter haust, dann kommt die Einzelperson besser weg trotz der größeren Wohnung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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