Was bei ALG 2 beachten, wenn man noch unter 25 ist?
Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitslosengeld 2. Wenn die Mutter Arbeitslosengeld 2 bezieht und zum Vater kein Kontakt besteht, was muss man dann beachten wenn man noch unter 25 ist und auch Arbeitslosengeld 2 beantragen möchte?
Ich habe hier gelesen, dass die Eltern des Kindes auf jeden Fall auch ALG 2 bekommen müssen, da sie ja im Grunde für den Unterhalt des Kindes aufkommen müssten. Dies ist hier bei der Mutter der Fall. Allerdings ist vom Vater nichts bekannt, weder wo er wohnt noch ob er arbeitet. Das Sorgerecht hat aber auch die Mutter alleine. Also müsste diese Voraussetzung ja erfüllt sein richtig?
Mit unter 25 kannst du dir den Antrag sparen. Hartz IV gibt es erst ab dem 25. Lebensjahr.
Wenn du mit deiner Mutter zusammenwohnst dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und die Mutter wird dementsprechend Geld bekommen, welches sie dann für deinen Unterhalt aufwenden muss.
Wenn ihr getrennt wohnt seit ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber sieht in dem Fall aber vor, dass mittellose Kinder unter 25 dann wieder bei den Eltern wohnen müssen und diese für den Unterhalt aufkommen.
Sternenbande hat geschrieben:Wenn ihr getrennt wohnt seit ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Der Gesetzgeber sieht in dem Fall aber vor, dass mittellose Kinder unter 25 dann wieder bei den Eltern wohnen müssen und diese für den Unterhalt aufkommen.
Ich kenne mich mit dem Thema nicht aus, aber deine Antwort wundert mich etwas, weshalb ich eine Frage habe. Angenommen, das Kind hat eine Ausbildung absolviert, sagen wir mal Bachelorabschluss. Kann der Gesetzgeber dann ernsthaft verlangen, dass dann im Falle einer Arbeitslosigkeit die Eltern weiterhin für das Kind aufkommen, nur weil es unter 25 ist? Ich meine, die Erstausbildung sind sie ja schon aufgekommen und irgendwo muss dann doch auch mal Schluss sein?
Blödsinn, dass man sich unter 25 Jahren den Antrag sparen kann. Es ist schwieriger, kann aber dennoch bewilligt werden. In erster Linie sind die Eltern zuständig für den Unterhalt. Wenn dieser aber selbst Hartz 4 beziehen, können sie für den Unterhalt ihres Kindes nicht aufkommen und entsprechend können Kinder unter 25 Jahren dann ebenfalls Hartz 4 beziehen.
Wohnen die Kinder wieder mit den Eltern zusammen, dann geht es als Bedarfsgemeinschaft und beide Sätze werden miteinander verrechnet, wie auch alle anderen Einkommen die in diesem Haushalt erwirtschaftet werden. Zum Beispiel wenn noch ein Bruder mit vorhanden ist, der Ausbildungsgehalt bekommt und Zuhause wohnt wenn Mutter und Schwester Hartz 4 kassieren, wird mit angerechnet. Dann fällt der Satz entsprechend geringer aus.
Man kann verpflichtet werden unter 25 Jahren wieder bei den Eltern einzuziehen, aber auch nicht pauschal und generell. Hat man einen triftigen Grund warum man ausgezogen ist, z.B. häusliche Gewalt, eigene Familie mit eigenen Kindern, dann ist das nicht möglich. Auch wenn man bessere Jobchancen am neuen Wohnort hat, sieht man davon ab die Kinder wieder auf das letzte Hinterkaff zu den Eltern zu schicken. Das sind alles Einzelentscheidungen der Sachbearbeiter.
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