Was bedeutet ein "erleichtertes Kündigungsrecht"?

vom 10.12.2017, 13:26 Uhr

Familie Zuverlässig wohnt mit dem Vermieter zusammen in einem Zweiparteienhaus. Sie wohnen oben und er unten. Die Familie ist wirklich sehr zuverlässig. Sie zahlen die Miete pünktlich, sind nicht zu laut, putzen regelmäßig und nehmen dem Vermieter auch Arbeiten ab, wie Schnee schaufeln, wenn er dran wäre und Hausflur putzen.

Dennoch meinte der Vermieter zur Familie Zuverlässig, dass sie ja wohl wissen, dass er jederzeit von einem "erleichterten Kündigungsrecht" Gebrauch machen kann. Das sagte er ziemlich zusammenhanglos. Nun fragt die Familie sich, was er damit meint und was ein erleichtertes Kündigungsrecht ist und ob sie bald auf der Straße stehen. Kann man dann als Mieter ohne Grund gekündigt werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Als erstes kann man nie ohne Grund gekündigt werden , jedoch kann der Vermieter behaupten , dass er die Wohnung selbst benutzen will und somit die Familie nach einer im Vertrag festgelegten Zeit kündigen. Der Vermieter muss bei diesem Grund jedoch wieder eine gewisse Frist abwarten bis er die Wohnung wieder vermieten kann.

» oguz24 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,51 »


@oguz24, das stimmt so nicht. In einem Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt, steht dem Vermieter nach Paragraph 573a Abs. 1 zu. Das gilt nicht für Zeitmietverträge und Verträge mit befristetem Kündigungsverzicht.

Der Vermieter muss sich bei der Kündigung auf diesen Paragraphen berufen und eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist einräumen. Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich. Das ist erlaubt, weil Mieter und Vermieter sehr eng zusammen leben und Spannungen, die nicht für eine normale Kündigung ausreichen, für den Vermieter sehr belastend sein können. Wer mehr als eine Wohnung im Haus vermietet, muss dagegen mehr aushalten.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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