Was als Mieter bei Vogelhaus auf Balkon beachten?

vom 10.11.2016, 12:21 Uhr

Ich habe nun gehört, dass Mieter zwar ein Vogelhaus auf dem Balkon aufstellen dürfen, um eben Vögel zu füttern. Aber dabei sollten doch einige Dinge beachtet werden. So darf wohl kein Futter oder Vogelkot auf dem Balkon des Nachbarn landen.

Auch dürfen nur Singvögel gefüttert werden und nicht etwa Tauben oder Möwen. Das soll sogar in manchen Mietverträgen so festgehalten sein. Ich frage mich, was man noch beachten muss, wenn man als Mieter ein Vogelhäuschen auf dem Balkon aufstellen möchte. Habt ihr darüber Klauseln im Mietvertrag stehen? Was sollte man beachten, wenn man als Mieter ein Vogelhaus auf dem Balkon aufstellen möchte? Kann dies ein Vermieter sogar untersagen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wie kann man beeinflussen, dass die Vögel nicht beim Nachbarn hinkoten? Sicher kann man es beeinflussen, dass die Schalen von den Sonnenblumen nicht alle auf den unter einem liegenden Balkon fallen. Aber wenn die Vögel auf den Nachbarbalkon koten kann man das wohl kaum beeinflussen.

Ich habe noch nicht gehört, dass man das verboten bekommen kann. Wie werden am Wochenende auch ein Vogelhäuschen kaufen und aufstellen. Denn im Garten hier sind viele verschiedene Vogelarten, die auch Futter bekommen sollen und ich weiß von Nachbarn, dass sie auch ab und an füttern. Bisher hatten wir noch keinen Vermieter, der das explizit verboten hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Man kann es schon untersagt bekommen, nämlich immer dann wenn andere Mieter davon betroffen werden oder die Standortwahl nicht sicher genug gewählt worden ist oder alles auf dem Balkon darunter landet. So hat ein Vogelhaus auf dem eigenen Balkon nur etwas zu suchen, wenn man auch davon ausgehen kann die Schalen landen auf dem eigenen Boden. Gleiches gilt auch für die Hinterlassenschaften der Vögel, denn nicht selten Fressen und Kacken sie zeitgleich. Bringe ich es am Geländer an, dann landet beides beim Nachbarn darunter und damit besteht schon ein Grund für das Verbot.

Genauso kann es unterbunden werden wenn man z.B. im Hochhaus wohnt und dort das Vogelhaus nicht genug gesichert werden kann gegen die Witterung. Besteht also die Gefahr, dass das Ding vom Balkon aus nach unten fällt und dort jemanden treffen und verletzen könnte, kann es auch im Mietvertrag untersagt werden. Natürlich auch wenn gar kein Balkon vorhanden ist und die Mieter meinen es auf dem Fensterbrett anbringen zu müssen, dann wird direkt gegen mehrere Bestimmungen dazu verstoßen und ist auch ein leichtes das Aufstellen dann zu untersagen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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