Was als Hauptmieter einer Wohngemeinschaft beachten?
Hier Gibt es in eurer Wohngemeinschaft einen Hauptmieter? habe ich ja schon über die Konzepte einzelner Wohngemeinschaften geschrieben. Es gibt ja eben auch die Wohngemeinschaft mit Hauptmieter. Aber das ist für diesen Hauptmieter oft auch nicht einfach. Alles, was geregelt werden muss, muss quasi der Hauptmieter regeln, was die Wohnung betrifft. Der Hauptmieter muss sehen, dass er an das Geld von den Mitbewohnern kommt und das kann auch zum Desaster führen.
Was muss so ein Hauptmieter einer Wohngemeinschaft alles beachten? Da er ja Mieten einkassiert, muss er das als Gewerbe anmelden oder muss er das steuerlich geltend machen? Darf er auch mehr verlangen als insgesamt von ihm gezahlt wird? Nehmen wir mal an, Hauptmieter A zahlt 1200 Euro alles drum und dran und hat noch 3 Leute, die mit ihm in der Wohnung wohnen. Anteilmäßig wäre es für jeden dann 300 Euro. Könnte A auch 400 verlangen und dann quasi selber umsonst wohnen? Zimmer für Studenten werden ja immer gesucht und einige zahlen auch mehr als 400 Euro.
Was ist auf jeden Fall unbedingt zu beachten, wenn man als Hauptmieter eine Wohnung bezieht?
Ein Vermieter ist in der Regel kein Gewerbetreibender. Dafür braucht man also kein Gewerbe anzumelden. Im Grunde muss er also nur sehen, dass er mit dem Hauptvermieter die Untervermietung abklärt und sehen, dass er seine Gelder für Miete und Nebenkosten von den Untermietern eintreibt. Möglicherweise kommen da noch Gebühren für Internet oder GEZ dazu, wenn man sich solche Dinge halt teilt.
Sollte der Vermieter dabei Gewinn erzielen, wie oben beschrieben, wäre das eigentlich eine Einkunft aus Vermietung und Verpachtung.
Der Hauptmieter steht im Mietvertrag drinnen und folglich wird man immer ihn zuerst belangen für einen Schaden. Auch wird die Miete von seinem Konto eingezogen, er muss die Kaution bringen, er ist dafür zuständig mit der Anmeldung von Strom, Internet, Müll und GEZ. Diese Kosten kann er auf seine Untermieter umlegen um somit keinen finanziellen Nachteil zu erhalten.
Erzielt er damit aber einen Gewinn, dann werden darauf ebenfalls Abgaben fällig und je nach dem kann man dann auch eine gewerbliche Nutzung mit vorwerfen, gerade wenn es sich um kurze Mietverträge zur Untermiete handelt die nur Wochenweise gehen oder auch nur einen Monat.
Zwar ist es möglich, dass er mehr einfordert damit er umsonst wohnen kann, aber dann stellt das auch schon wieder eine Einkunft dar die angegeben werden muss und entsprechend auch mit Abgaben versehen ist.
Was man beachten sollte, man hält für alles seinen Kopf hin was die anderen Untermieter auch treiben. Entsprechend sollte natürlich ein Untermietvertrag schriftlich gemacht werden in dem alles aufgeschlüsselt steht an Kosten, wie ein normaler Mietvertrag auch. Dazu die Kaution die er ebenfalls nehmen sollte um am Ende nicht Schäden von anderen Mitbewohnern aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Und ganz wichtig, in seinem eigenen Mietvertrag muss das Untermieten auch vom Vermieter erlaubt sein! Macht er das ohne Zustimmung, dann kann ihm auch fristlos die Wohnung gekündigt werden. Bei einer Absicht damit Gewinn zu erzielen, ist das entsprechend anzugeben und Abgaben zu leisten.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1037mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2997mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1850mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1344mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?