Was alles gilt beim Amt als Kindeswohl Gefährdung?
Dass sogar viel Männerbesuch, der harmlos ist, beim Amt als Kindeswohl Gefährdung gilt, habe ich hier schon geschrieben. Alleinerziehend, männliche Freunde - Kindswohl gefährdet?
Was aber gilt beim Amt noch als Kindeswohl Gefährdung und wann muss man wirklich Angst haben, dass das Amt das Kind in Obhut nimmt? Wenn ich bei einer Bekannten sehe, wie die Wohnung ausschaut mit zwei Kindern, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das Amt da sagt, dass alles in Ordnung ist und das Jugendamt war da schon oft.
Wie muss eine Mutter oder ein Vater sich verhalten, was muss passieren, damit das Amt wirklich von einer Kindeswohl Gefährdung aus geht? Kennt ihr Fälle wo eine Kindeswohl Gefährdung vor lag? Was ist dort geschehen und was haben die Eltern und dann das Jugendamt unternommen?
Also mir fällt da spontan das Stichwort "Gewalt" ein. Wenn das Kind von Mutter oder Vater grün und blau geschlagen wird. Solche Fälle sieht man ja leider oft in den Nachrichten. Auch wenn das Kind von Stiefmutter oder Stiefvater oder einem sonstigen Familienmitglied geschlagen oder gar missbraucht wird, ist das definitiv Kindeswohlgefährdung.
Außerdem das Vorhalten von Nahrung bzw. das Vernachlässigen der Pflege und Fürsorge oder der groben Verletzung der Aufsichtspflicht stellt wohl eine Kindeswohlgefährdung dar. Das sind ja alles Gründe, die dem wohlbehüteten Aufwachsen eines jungen Menschen entgegen stehen.
Also wenn man das Kind nicht füttert, sodass es hungert und stark abnimmt und nicht gedeiht. Dass es nie gewaschen wird, wenn es sich dreckig gemacht hat, oder die Wohnung so vor Dreck stinkt, dass darin kaum noch ein normales Leben geführt werden kann, schon gar nicht für ein kleines Kind.
Und mit grober Verletzung der Aufsichtspflicht meine ich, dass man ein Kind, vor allem wenn es noch klein ist, niemals alleine in der Wohnung lässt oder auch nicht alleine auf die Straße, schon gar nicht nachts.
Tja das ist ein Thema über das man viel diskutieren kann. Ich arbeite im Kindergarten in einem sozialen Brennpunkt. Wir haben viele Familien, die vom Amt leben und auch einige wo das Jugendamt oder der soziale Dienst eingeschaltet sind aus den unterschiedlichsten Gründen. Ich hatte ein Kind in meiner Gruppe, wo wir als Mitarbeiter ganz klar von Kindeswohlgefährdung gesprochen haben. Das Jugendamt sah es aber anders.
Ein Junge, die Mutter war psychisch krank, hatte das Borderline-Syndrom. Sie ging in Therapie und es kam aber auch vor, dass sie stationär aufgenommen werden musste. Da sie alleinerziehend war, kam der Junge dann für diesen Zeitraum in ein Heim. Er kam oft mit schmutziger Kleidung und ungewaschen in die Kita. Zu Essen hatte er aber immer dabei.
Seine kompletten Zähne waren verfault und sie mussten raus operiert werden. Er hatte keine Lust zum Zähne putzen, dann wurde eben nicht geputzt. Sie wollte oder konnte sich nicht mit ihm auseinander setzten. Zudem wurde bei der Schuleingangsuntersuchung eine Sehschwäche festgestellt. Wir als Kita hatten sie schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir das Gefühl haben, er sehe nicht gut. So war es dann auch und er musste eine Brille tragen.
Meistens wurde diese aber zu Hause vergessen. Er war entwicklungsverzögert und wir waren dafür, dass er ein Jahr später eingeschult wurde. Das konnten wir dann Gott sei Dank auch durch setzten. Die Mutter musste allerdings einige Auflagen erfüllen, zum Beispiel mit ihm zu verschiedenen Therapien gehen, um ihn speziell zu fördern.
Ihr merkt, dass da einiges zusammen kommt und trotzdem durfte der Junge weiter bei der Mutter leben. Ich kann das ehrlich gesagt nicht verstehen, alleine schon die körperliche Hygiene wäre für mich eine Kindeswohlgefährdung. Aber das Jugendamt war der Meinung, der Junge kommt regelmäßig in die Kita und hat auch immer genug zu essen. Die Mutter ist in Therapie und bekommt eine Familienhilfe. Das ist ausreichend.
Ich arbeite auch mit Kindern und hatte auch schon mehrfach mit dem Jugendamt zu tun. Eine Mitarbeiterin hat mal zu mir gesagt, da wo man für seine Kinder nur das Beste möchte, in Schulnoten eine eins, wollen wir für diese Kinder eine vier minus erreichen.
Die Grundversorgung muss halt sichergestellt sein. Das bedeutet das Kind muss genug zu essen bekommen. Ob das jetzt nur Toast und Dosensuppe ist, ist relativ egal. Es muss dem Wetter entsprechende, passende Kleidung vorhanden sein. Das Kleidung bei Kindern auch mal schmutzig ist, wird akzeptiert. Natürlich nicht wenn die Kleidung nie gewechselt wird.
Eine unaufgeräumte und für viele als dreckig empfundene Wohnung alleine ist auch kein Grund, es sei denn das kindeswohl wird dadurch gefährdet. Also zum Beispiel wenn schon Ungeziefer in der Wohnung ist.
Mein Neffe, zu dem aber niemand aus unserer Familie Kontakt hat, lebt auch unter schlechten Bedingungen. Es stand auch schon mehrmals die Inobhutnahme im Raum. Mein Schwager hat die Berichte zugeschickt bekommen. Da war von Gewalt, verdreckte Wohnung und Vernachlässigung alles bei.
Trotzdem lebt das Kind noch bei ihr. Als Auflage hat sie einen Therapieplatz bekommen. Außerdem muss das Kind von 8-16 Uhr in den Kindergarten. Zusätzlich hat sie noch eine Familienhilfe bekommen.
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