Warum wurde der Bruder von Bivsi Rana nicht abgeschoben?

vom 02.08.2017, 18:36 Uhr

Ich denke, den Fall von der nepalesischen Schülerin Bivsi Rana im Mai werden die meisten mitbekommen haben. Der Asylantrag der Eltern war rechtmäßig abgelehnt worden, wobei die Schülerin kurzerhand aus dem Unterricht gerissen und mit den Eltern zusammen abgeschoben wurde. Die Behörden sind damals für ihr Verhalten ziemlich kritisiert worden.

Nun ist Bivsi wohl wieder in Deutschland und hat ein Schülervisum erhalten. Laut Medien wurde sie am Flughafen in Düsseldorf zuerst von ihrem Bruder begrüßt. Mich hat das Wort "Bruder" schon irgendwie irritiert. Ich bin davon ausgegangen, dass die ganze Familie eben abgeschoben worden ist - also Bivsi und Eltern - und dass die Familie nur diese drei Personen beinhalten würde. Dass da ein Bruder sein soll, der gar nicht abgeschoben wurde, irritiert mich etwas. Weiß jemand von euch Näheres darüber? Warum durfte der Bruder in Deutschland bleiben und war nicht gezwungen, das Land zu verlassen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Der Bruder befindet sich in einer Ausbildung. Und Geduldete, die mitten in der Ausbildung stecken, werden nicht abgeschoben oder zur Ausreise verpflichtet. Dann wird eine sogenannte Ausbildungsduldung erteilt. Das gilt für Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und eben nur bis zu deren Ende.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Der Bruder ist ja in einer Ausbildung und konnte deswegen nicht abgeschoben werden. So sieht es ja unsere Gesetzgebung vor, dass er entsprechend nicht abgeschoben werden kann, solange er in Ausbildung steckt und danach wäre er womöglich auch abgeschoben worden.

Ehrlich gesagt, kann ich den ganzen Fall nur bedingt nachvollziehen. Ich habe es überall so gelesen, dass Bivsi hier geboren wurde und immerhin schon 14 Jahre alt ist. Hat sie dann nicht generell längst einen deutschen Pass, weil sie sowieso hier geboren wurde oder läuft das anders mit Asylanträgen, die die Eltern ja gestellt hatten vor über 20 Jahre? Das ist im Übrigen auch ein großartiger Witz.

Nimmt es mir nicht übel, aber das zeigt, was hier falsch läuft. Ja Okay, der Papa hat einen falschen Namen angegeben, aber sich selbst entsprechend gemeldet und das zugegeben. Damit hat er schon mehr Einsicht, wie die letzten Ankömmlinge der letzten Jahre!

Hinzu kommt, dass die Familie vollkommen integriert ist, niemanden auf der Tasche lag und für sich finanziell komplett selber gesorgt hat sowie ein gut laufendes Sushi-Restaurant besessen. Ich gehe mal von besaßen aus, weil es sicherlich jetzt weg sein könnte oder dürfte? Waren ja immerhin zwei Monate keine Einnahmen, Miete für das Geschäft usw. Wohnung dürfte ja womöglich auch weg sein?

Wer hier geboren wird, kriegt doch einen deutschen Pass? Eben wie in den USA einen US-Pass gibt und das selbst bei Kindern, die von Leihmüttern ausgetragen werden, wenn sie in den USA geboren werden. Also gehe ich doch mal davon aus, dass wir als ebenso modernes Land, der Bivsi wohl vor 14 Jahren auch einen deutschen Pass gegeben haben, weil sie ja rein rechtlich hier geboren wurde und immerhin 14 Jahre auch schon hier lebt.

Wie kann man dann also als Staat auf die Idee kommen, ein 14-jähriges Mädchen, was Nepal nie gesehen hat und die Sprache nicht einmal kennt, abzuschieben? Der Papa hat gelogen, okay und das ist nicht okay. Trotzdem hat er niemand auf der Tasche gelegen, wie etliche andere es hier seit einigen Jahren tun und er hat sich sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Kätzchen14 hat geschrieben:Wer hier geboren wird, kriegt doch einen deutschen Pass? Eben wie in den USA einen US-Pass gibt und das selbst bei Kindern, die von Leihmüttern ausgetragen werden, wenn sie in den USA geboren werden.

Das ist das sogenannte Geburtsortsprinzip, welches wir in der simplen Form wie in den USA in Deutschland nicht haben. Hier erwirbt man nur automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Ansonsten gibt es seit dem Jahr 2000 noch die Regelung, dass ein Kind, wenn es nach dem 01. Januar 2000 geboren ist und die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 8 Jahre ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt. Allerdings nur, wenn die Eltern Bürger des europäischen Wirtschaftsraums oder gleichgestellt sind, bzw. eine EU-Aufenthaltserlaubnis oder ein Niederlassungsrecht haben. Auch das ist hier nicht der Fall.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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