Warum Ordnungswidrigkeit, sein Auto nicht abzuschließen?
Ich wusste bis vor kurzem nicht, dass man ein Ordnungsgeld zahlen muss, wenn man sein Auto nicht abschließt. Ich habe kein Auto und mein Führerschein ist schon Jahrzehnte alt, sodass ich über bestimmte Regeln nicht informiert bin oder sie vergessen habe.
Diese Regelung ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn es nur um die Einladung zu einem Diebstahl geht. Ich begehe ja auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn ich meine Wohnungstür offen stehen lasse, meine Handtasche auf eine Bank stelle und mich kurz entferne oder mein Fahrrad irgendwo nicht abgeschlossen abstelle. Oder ist das tatsächlich auch eine Ordnungswidrigkeit? Dass die Versicherungen nicht zahlen, ist klar, aber solche Sachen werden doch nicht vom Staat geahndet.
Liegt es vielleicht daran, dass ein Auto ein gefährliches Werkzeug ist? Pistolen muss man auch sicher aufbewahren. Allerdings könnte ein Fahrrad auch als gefährliches Werkzeug abgesehen werden, wenn ein Betrunkener es stiehlt und damit fährt. Welche Gründe könnte es haben, dass ein nicht gesichertes Auto als Ordnungswidrigkeit gesehen wird?
In Deutschland ist es Vorschrift sein Auto gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Das heißt, dass man beim Verlassen des Autos abschließen muss. Übrigens müssen auch alle Fenster geschlossen werden. Wichtige Ausnahme: Wenn im Sommer ein Kind oder ein Hund im Auto sitzt, muss das Fenster geöffnet bleiben, weil sonst wegen der Hitzeentwicklung akute Lebensgefahr besteht.
Der Sinn dieses Gesetzes ist der Diebstahlschutz. Als Halter eines Fahrzeugs ist man verpflichtet, das Auto gegen Diebstahl abzusichern. Ein offenes Fahrzeug lädt außerdem andere dazu ein Wertgegenstände zu stehlen. Das Gesetz dient also letztendlich auch den eigenen Schutz.
Wenn die Polizei ein offenes Fahrzeug vorfindet, wird vermutlich zuerst versucht den Fahrzeughalter zu finden. Gelingt dies nicht, versuchen die Polizisten wahrscheinlich das Auto zu verriegeln. Bei vielen Autos ist es möglich, von innen die Verriegelung zu betätigen. Es ist sogar schon einmal vorgekommen, dass ein Fahrzeug mit offenem Fenster abgeschleppt wurde! Dies sei zur Sicherung des Fahrzeugs geschehen. Das ist allerdings ein Extremfall und kommt in der Praxis sehr selten vor.
Bei einem Auto mit festem Dach dürfen die Fenster nicht einmal halb geöffnet sein. Ein Cabrio darf dagegen mit komplett geöffnetem Verdeck parken, wenn die Türen verschlossen sind! Das ist für mich unlogisch, aber so ist die gesetzliche Regelung nun mal.
Ich habe Bekannte, die ihr Auto den ganzen Tag auf dem Parkplatz offen stehen lassen. Scheinbar ist da noch nie etwas passiert. So etwas würde ich niemals machen. Ich schließe das Auto immer ab, wenn ich es verlasse, egal wie lang ich weg bin. Es ist nun wirklich keine große Arbeit kurz auf den Knopf zu drücken und man ist dann auf der sicheren Seite.
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