Warum macht man vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung?
Der Sohn einer Bekannten wird im September zum ersten Mal Vater. Er ist schon 5 Jahre mit seiner Freundin, mit der er auch zusammen wohnt, zusammen. Nun waren die beiden in der letzten Woche beim Standesamt und soweit ich weiß auch beim Jugendamt und dort wurde schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung seitens des Sohnes meiner Bekannten gemacht.,
Meine Bekannte und ich haben nun gerätselt, warum man das macht. Hat es irgendwelche Vorteile, wenn man das vor der Geburt macht? Ist davon eher abzuraten oder ist es etwas normales, wenn man als unverheiratetes Paar ein Baby bekommt. Muss man dafür zum Standesamt und zum Jugendamt oder wo macht man das?
Warum man das vorher macht, ganz einfach weil man dann weniger Stress hat. Man kann es auch hinterher machen lassen wenn das Kind denn da ist, damit das gleich in die Geburtsurkunde eingetragen wird aber damit hat man sich das ganze Drama um eine Anerkennung direkt gespart. Denn weigert sich ein Vater das zu machen, dann zieht da hinterher einen Rattenschwanz nach sich, dass dieser über das Gericht zum Vaterschaftstest geladen wird usw.
Unterschreibt er das vorher, dann wird er auch automatisch als der Vater eingetragen und kann das nur mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage wieder heraus bekommen. Will man, dass das Kind den Namen vom Vater hat bei unverheirateten, dann braucht man diese auch, damit man den Antrag auf Namenserteilung stellen kann und das Kind mit der Geburt direkt den Namen des Vaters bekommt.
Wir hatten das auch vorher gemacht. Denn ich wollte, dass mein Sohn den Nachnamen vom Vater bekommt und nicht meinen. Damit wir diesen Antrag auf Namenserteilung stellen konnten, musste vorher die Vaterschaftsanerkennung gemacht werden da man die Namen nicht wie man lustig ist vergeben kann sondern auch dafür dann schon einen Nachweis auf das Anrecht bringen muss. Das ging beides im Standesamt und lag bei 10 Euro, damit war das Ausstellen der Geburtsurkunde ein einfaches nach der Geburt und der Name wurde ohne Meckern und Murren eingetragen als Familienname vom Kind.
Je nach dem wo man wohnt, macht das auch das Jugendamt oder das Standesamt oder auch beide. Bei mir war das noch ein kleineres Kaff außerhalb der Stadt, da der Wohnort der Mutter dafür zuständig ist mit dem Amt wo man das machen lässt oder das übergeordnete Jugendamt. Uns kam es auf den Namen drauf an bzw. mir und daher wurde das vorher gemacht. Ansonsten hätte der Kindsvater auch mit zur Beantragung der Geburtsurkunde gemusst, so konnte ich das alleine im Krankenhaus bereits veranlassen da ich die Dokumente bereits vorher hatte.
Warum man das vorher macht? Damit man im Notfall etwas zu sagen hat, ganz einfach. Wenn eine unverheiratete Frau ein Kind bekommt, dann hat das Kind rein rechtlich erst einmal keinen Vater. Es gibt die Mutter und die hat das alleinige Sorgerecht. Da kann der Erzeuger fünfmal mit im Kreißsaal sein und die Mutter kann ihn als Vater ansehen und das Personal kann es wissen, das ändert nichts.
Jetzt nehmen wir einen gar nicht so seltenen Fall: Die Geburt läuft mies, es kommt zum Mitkaiserschnitt mit Vollnarkose. Die Mutter ist nicht ansprechbar und beim Kind muss irgendetwas über die Behandlung entschieden werden. Ohne Anerkennung der Vaterschaft steht der Papa da und kann nichts machen. Er hat nichts zu sagen.
Ein weiterer Punkt ist das Erbrecht. Mit der Anerkennung vor der Geburt ist gesichert, dass das Kind erbberechtigt ist, falls der Vater vor der Geburt verstirbt. Zwar müssen Erben zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers leben, aber bei leiblichen Kindern gibt es eine Ausnahme. Das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind erbt. Muss man das später regeln, gibt es erheblich mehr Stress.
Das gilt auch umgekehrt. Stirbt die Mutter unter der Geburt, ist bereits geklärt, dass der Vater die elterliche Sorge übernehmen darf, weil er eben der Vater ist. Das regelt man alles mit einem Gang zum Jugendamt. Mit der Annerkennungsurkunde wird der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen und alles ist erledigt. Bei Ehepaaren läuft das schließlich automatisch so.
Man erleichtert sich so die Schritte danach und hat mit weniger Komplikationen zu rechnen, als wenn man es danach macht. Ist der Vater nicht eingetragen hat er schlichtweg keine Rechte, er kann nicht über das Leben seines Kindes bestimmten, hat kein Sorgerecht und so weiter, das mag man im ersten Moment nicht bedenken, aber kann immer mal etwas sein und dann steht man da und muss erst mal vor das Gericht.
Deswegen macht es Sinn solche Dinge vorher zu klären, das wird einem aber auch vorher schon erklärt. Diese Papiere braucht man auch, wenn das Kind so heißen soll wie der Vater mit dem Nachnamen. Sonst kann man das nicht beantragen, es macht also Sinn damit nicht bis zur letzten Minute zu warten und dann vom Kind überrascht zu werden, denn es sind wirklich wichtige Dinge, die damit geregelt werden können.
Ramones hat geschrieben:Man erleichtert sich so die Schritte danach und hat mit weniger Komplikationen zu rechnen, als wenn man es danach macht. Ist der Vater nicht eingetragen hat er schlichtweg keine Rechte, er kann nicht über das Leben seines Kindes bestimmten, hat kein Sorgerecht und so weiter, das mag man im ersten Moment nicht bedenken, aber kann immer mal etwas sein und dann steht man da und muss erst mal vor das Gericht.
Hast du dich damit mal befasst oder einfach nur munter nachgeplappert wie sonst auch? Eine Vaterschaftsanerkennung ändert rein gar nichts am Sorgerecht. Will man als unverheiratetes Paar das gemeinsame Sorgerecht, dann muss man da ebenfalls separat beantragen. Das übergeht nicht auf einen eingetragenen Vater bei unverheirateten, bei verheirateten ist der Ehepartner immer automatisch mit Sorgeberechtigt und der eingetragene Vater bei einem Kind. Bei unverheirateten ist das komplett anders!
Man kann auch einen Vater eintragen lassen ohne die Vaterschaftsanerkennung. Wie kommst du darauf, dass das nicht geht? Allerdings ist dann eher mit Komplikationen zu rechnen, weigert sich ein Vater vor der Geburt das zu unterschreiben, dann wird er es auch hinterher nicht einfach so annehmen wenn du das hast eintragen lassen sondern seine Vaterschaftsanerkennungsklage laufen lassen mit Vaterschaftests und Co. Unterschreibt er es vorher, dann ist das mit dem Unterhalt auch direkt vorher geklärt wenn man nicht zusammen wohnt, ansonsten würde auch das weitere Kreise über das Jugendamt ziehen. Selbst wenn der Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen wurde durch Angabe der Mutter.
Der Vater meines Sohnes hat kein Sorgerecht, nie gehabt und wird er nicht bekommen. Denn das gemeinsame Sorgerecht wurde nie erklärt, es wurde nur die Vaterschaftsanerkennung gemacht und der Antrag auf Namenserteilung gestellt. Das Sorgerecht erklärt man separat wenn man es denn will und unverheiratet ist, würde man heiraten nachdem das Kind geboren ist, übergeht das Sorgerecht dann automatisch auf den Vater und man muss nichts weiter erklären gehen.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Auf amerikanische Rezepte wegen Umrechnung verzichten? 355mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Crispin · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Auf amerikanische Rezepte wegen Umrechnung verzichten?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1081mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1134mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1515mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1145mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur