Warum bei Perso-Antrag keine Geburtsurkunde nötig?
Ich habe vor über 10 Jahren meinen ersten Personalausweis bekommen und weiß gar nicht mehr, wie das damals genau abgelaufen ist und welche Unterlagen man dafür brauchte. Aber eines weiß ich ganz genau: die Geburtsurkunde musste man für den Antrag eines Personalausweises nicht vorlegen.
Woher ich das weiß? Ganz einfach, weil in meinem Personalausweis und in meiner Geburtsurkunde teilweise ganz andere Angaben stehen. So steht beispielsweise in meinem Personalausweis ein ganz anderer Geburtsort als das eigentlich der Fall ist. Bei meiner Mutter und meinem Großvater stehen sogar komplett andere Geburtstage im Personalausweis als in der Geburtsurkunde.
Mir sind in der Familie noch viele andere Fehler aufgefallen, wo die Angaben definitiv nicht identisch sind. Aber woher kommt das? Warum muss man keine Geburtsurkunde vorlegen, wenn man einen Personalausweis beantragen möchte? Würde man so nicht viele Fehler vermeiden?
Ich muss meine Geburtsurkunde, beziehungsweise eine Kopie aus dem Familienbuch vorlegen, wenn ich meinen Reisepass beantrage. Ich erhalte in Deutschland keinen Personalausweis und muss für den Reisepass sowieso ins Ausland oder nach Berlin, was ich als schwachsinnig empfinde, weil ich näher an meinem Herkunftsland lebe, und dann kann ich auch gerade alle Unterlagen ausgraben.
Außerdem muss ich sogar bei dem Justizministerium in dem Land, aus welchem ich stamme, einen sogenannten Heimatschein beantragen und diesen beim Passantrag mit abliefern. Dort steht dann auch drauf, dass ich die Nationalität des Landes habe, mein Geburtsdatum und mein Geburtsort.
Für den Antrag eines Personalausweises muss ich die gleiche Prozedur eingehen. Ich muss aber auch ehrlich gestehen, dass ich dann die Fahrt in mein Herkunftsland auf mich nehme und dann halt noch Familie besuche oder andere Dinge erledige. Also ich empfinde es schon als einen riesigen Aufwand einen Pass zu beantragen, aber andererseits hat man so auch eher die Sicherheit dass die Angaben alle stimmen.
In meinem Bundesland ist so, dass man bei der ersten Beantragung eines Personalausweises in einer Gemeinde als Lediger eine Geburtsurkunde und als Verheirateter stattdessen die Heiratsurkunde vorlegen muss. Erst wenn man in dieser Stadt schon einen Ausweis beantragt hat und nun einen neuen benötigt, kann man auf die Urkunden verzichten. Zieht man in eine andere Gemeinde um, dann benötigt man wieder die Urkunden.
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