Waren unter welchen Bedingungen zurückgeben oder umtauschen?

vom 26.02.2021, 19:08 Uhr

Weihnachten, Geburtstag und manchmal auch Ostern sind beliebte Möglichkeiten, sich oder anderen was Gutes zu tun, beispielsweise in Form von Präsenten. Manchmal bringt sie der Weihnachtsmann, der Osterhase oder doch eine real existierende Person. Doch kann es dann auch sein, das dem Beschenkten das Geschenk nicht gefällt, nicht passt weil es von der Größe zu klein ist, beispielsweise im Fall von Anziehsachen, welche man bekommen hat.

Ein anderer Grund kann sein, das ein Mangel beim Geschenk vorliegt. Welche Möglichkeiten hat man nun, das Geschenk, beziehungsweise die Ware zurückzugeben, braucht man immer den originalen Kassenbon? Oder kann man die Ware, wenn sie einem gefällt jedoch beschädigt ist auch umtauschen und wenn ja, mit Kassenzettel oder ohne? Welche Möglichkeiten hat man als Verbraucher?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Auf einen Umtausch wegen Nichtgefallen oder mangelnder Passform hat man im stationären Handel kein Anrecht, das ist eine Kulanzleistung des Verkäufers, die er theoretisch ablehnen kann. Wobei natürlich gerade im umkämpften Weihnachtsgeschäft die Händler gerne dieses Angebot machen, um ihren Absatz zu steigern.

Bei einem Mangel der Ware greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die dem Händler die Wahl lässt, ob er die Sache umtauscht, das Geld zurückgibt oder eine Nachbesserung vornimmt. Wenn also etwas kaputt ist, kann der Händler auch erstmal die Reparatur anbieten und ist nicht verpflichtet, die Ware gegen Geld oder ein Ersatzprodukt umzutauschen. Ohne Bon stelle ich mir das aber schwierig vor, wie soll man beweisen, dass die Ware in genau jenem Laden oder dieser Kette gekauft wurde und noch im zeitlichen Rahmen liegt?

Früher konnte man zum Beispiel die Eigenmarken bei DM ohne Bon umtauschen, auch das wurde mittlerweile geändert, vermutlich weil zu viel Schindluder mit der Methode getrieben wurde.

» Verbena » Beiträge: 4938 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Wenn ich etwas geschenkt bekomme, was mir nicht gefällt, dann ist es schwierig, das umzutauschen oder zurückzugeben, denn der Schenker hat ja ziemlich sicher keinen Kassenzettel dazugelegt. Wenn mir ein Geschenk nicht gefällt, dann ist das eben so. Ich gaukle Freude vor und verschenke es vielleicht jemand anderem weiter, dem es gefallen könnte. Ich habe zum Beispiel einmal einen Bildband über die Stadt geschenkt bekommen, in der ich wohne und mit dem ich gar nichts anfangen konnte. Den habe ich an meine Eltern weiterverschenkt, die so etwas gerne anschauen, aber auch dazu gesagt, dass ich das selber geschenkt bekommen habe und nichts damit anfangen kann.

Wenn ich etwas für mich selber kaufe und zu Hause erst feststelle, dass mir die Farbe bei Tageslicht so gar nicht gefällt, dann habe ich ja im Normalfall den Kassenzettel und die Geschäfte sind immer so kulant gewesen, das zurückzunehmen und mir mein Geld zu erstatten. Das müssen sie aber nicht. Selbstverständlich kann man keine Sachen zurückgeben, die man schon einmal getragen hat. Es soll ja Leute geben, die sich für einen speziellen Anlass ein teures Kleid kaufen, es am selben Abend tragen und am nächsten Tag zurückgeben wollen. Ich vermute, dass die Geschäfte das immer merken.

Bei vielen Dingen, bei denen sich der Schenker selber unsicher ist, weist er ja selber darauf hin, dass er es gerne umtauscht, wenn es etwa nicht passt. Falls es ein Buch ist, sagt er meist auch gleich dazu, dass er es gegen ein anderes umtauschen wird, falls ich dieses schon kenne oder gar besitze.

Wenn ein Artikel defekt ist, kann man ihn immer umtauschen, wenn man glaubhaft machen kann, dass man es in dem Geschäft gekauft hat, am einfachsten durch einen Kassenzettel. Viele Geschäfte tauschen auch Sachen um, die einem nicht gefallen oder nicht passen. Das müssen sie zwar rein rechtlich nicht, tun es aber aus Kulanzgründen, um ihren guten Ruf zu wahren oder zu steigern.

Ich glaube, beim Onlineshopping gelten wiederum noch günstigere Regeln für den Kunden. Mit den Geschäftsbedingungen kenne ich mich aber nicht so aus. Ich schicke aber sehr selten etwas zurück, weil ich mir vorher immer alles ganz genau überlege und keine Spontankäufe mache. Kleidung und Schuhe kaufe ich eh nicht im Internet. Die muss ich immer anprobieren.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es ist immer schade, wenn ein Geschenk nicht passt oder einem nicht gefällt, obwohl der Schenkende sich viel Mühe gemacht hat. In solchen Fällen besteht oft die Möglichkeit, die Ware zurückzugeben oder umzutauschen.

In der Regel ist es am besten, den originalen Kassenbon aufzubewahren, um einen reibungslosen Umtausch oder eine Rückgabe zu ermöglichen. Aber auch ohne Kassenbon kann man versuchen, das Geschenk zurückzugeben oder umzutauschen, wenn man beispielsweise eine Geschenkkarte oder ein Geschenk auf Rechnung erhalten hat. Allerdings wird es schwieriger, die Ware zurückzugeben oder umzutauschen, wenn kein Kassenbon vorhanden ist, da der Händler dann den Kaufpreis nicht eindeutig nachweisen kann.

Wenn das Geschenk beschädigt ist, hat man als Verbraucher auch das Recht, es zurückzugeben oder umzutauschen. Hierbei ist es wichtig, die Beschädigung direkt beim Kauf oder spätestens bei der Rückgabe anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Fall ist ein Kassenbon oder eine andere Art von Kaufnachweis ebenfalls hilfreich.

Es ist jedoch zu beachten, dass es von Händler zu Händler unterschiedliche Rückgabe- und Umtauschbedingungen geben kann. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf die Rückgabe- und Umtauschbedingungen des jeweiligen Händlers zu überprüfen.

Ich selbst habe auch schon Erfahrungen mit Umtausch und Rückgabe von Geschenken gemacht. In den meisten Fällen konnte ich das Geschenk problemlos zurückgeben oder umtauschen, auch ohne Kassenbon. Einmal hatte ich jedoch Pech und konnte das Geschenk nicht zurückgeben, da ich keinen Kaufnachweis mehr hatte und der Händler keine Kulanz zeigte. Daher empfehle ich, den Kassenbon aufzubewahren oder zumindest einen anderen Kaufnachweis zu sichern.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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