Wann und wie oft lasst ihr Gerichte zurückgehen?

vom 15.09.2015, 10:16 Uhr

Ich bin ein großer Fan von Gordon Ramsey, dieser ist einer der besten Köche der Welt, der sich nicht zu schade ist und öfters in schlechte Restaurants geht und dort mithilft, diese auf ein hohes Niveau zu bringen. Meistens befinden sich diese Restaurants in den USA.

Mir ist aufgefallen, dass viele Leute ihre Gerichte bei kleinen Mängeln zurückgehen ließen und ein neues Gericht verlangten. Ich war auch schon hier in Europa in einigen wirklich schlechten Lokalen, aber ich habe ehrlich gesagt selten gesehen, dass fast alle Gäste ihr Essen zurückgehen ließen

Wenn ein Gericht nicht gelungen ist, aber dennoch genießbar ist, dann esse ich es und besuche das Restaurant nachher einfach nicht mehr. Ein Gericht lasse ich nur im Notfall zurückgehen, wenn es zum Beispiel verbrannt oder versalzen ist. Lasst ihr die Gerichte öfters zurückgehen oder sind wir hier in Europa eher zurückhaltender?

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn man das Gericht komplett versaut hat, dann geht es zurück. Ansonsten würde ich eben beanstanden, was mir nicht gefallen hat und eventuell trotzdem aufessen und das betreffende Essensgut auf dem Teller lassen. Ich denke auch, dass man hier nicht sooft etwas zurückgehen lässt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Also, wenn's nur den persönlichen Geschmack nicht trifft (aber objektiv gesehen okay ist), wäre es eine grobe Unhöflichkeit das Gericht zurückgehen zu lassen. Dasselbe gilt auch, wenn das Gericht zwar nicht so mühevoll und aufwändig hergestellt wurde, wie man's erwartet hatte - wenn es aber dennoch essbar ist (und sich mit der Beschreibung in der Speisekarte deckt). Unter solchen Umständen lasse ich kein Gericht zurückgehen.

Wenn das Gericht aber einer erheblichen Mangel aufweist, kann man es guten Gewissens (und freundlich) zurückgehen lassen: Wenn es z.B. kalt ist (obwohl's heiß sein sollte); wenn es nicht gar ist; wenn es verunreinigt ist (z.B. durch Haare oder Insekten); oder wenn es schlichtweg misslungen ist (z.B. durch Anbrennen oder falsche Würze).

Neben erheblichen, maßgeblichen Mängeln gibt es einen weiteren Grund, der das Zurückgeben von Speisen legitimiert: Wenn die Gerichte falsch deklariert wurden. Es kann z.B. sein, dass in der Speisekarte - ganz klar - etwas von "Schnittlauch" steht. Wenn das (ansonsten gut gelungene) Omelette dann mit Petersilie daherkommt, muss man keine Skrupel haben, es zurückgehen zu lassen.

Zwar kann man sich auf die Variationsfreude des Koches einlassen - und die Ei-Speise auch mit Petersilie verspeisen. Aber die Küche hat - durch die inkorrekte Ausführung - einen kleinen "Vertragsbruch" begangen. Und wer das kulinarische Resultat infolgedessen nicht mag, darf das Essen zurückschicken.

In jedem Falle empfiehlt es sich, freundlich und offen zu sein. Nichts ist so nervig wie ein Stinkstiefel. Und eine gut (und höflich) begründete Rückgabe wird jeder Küchenchef akzeptieren.

» Felixander » Beiträge: 23 » Talkpoints: 10,85 »



Der persönliche Geschmack sollte beim etwaigen Zurückgehenlassen einer Preise logischerweise keine Rolle spielen. Immer dann, wenn man etwas isst, das man nicht selbst zubereitet hat, kann man Gefahr laufen, es nicht zu mögen. Dies ist jedoch kein Grund, es zurückgehen zu lassen, wenn das Gericht an sich gut gekocht wurde und ansonsten nicht zu beanstanden ist.

Da ich nicht sehr oft in Restaurants essen gehe, weil ich das nicht sonderlich mag, kam ich auch selten in die Verlegenheit, ein Essen zurückgehen lassen zu müssen. Passiert ist es dennoch hin und wieder schon, hatte aber meistens verschiedene Gründe und nichts mit meinem persönlichen Geschmack zu tun.

In einem Fall war das bestellte Essen schlicht und ergreifend kalt. Keine einzelne der sich auf dem Teller befindenden Zutaten war noch heiß, warm oder zumindest lauwarm. Geschmacklich war daran nichts auszusetzen, aber ich habe es nicht eingesehen, Geld für ein kaltes Gericht zu zahlen, das definitiv warm serviert werden sollte.

In diesem Fall habe ich schlicht darum gebeten, das selbe Gericht noch einmal warm zu bekommen. Die Kellnerin hat zwar zuerst ein recht dummes Gesicht gemacht und war darüber nicht wirklich erfreut, es dann aber eingesehen, als ich meinte, sie solle es mal probieren. Ohne Beanstandung von Seiten des Küchenpersonals kam innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne das warme Gericht.

Ein anderes Mal war eine Kalbszunge, welche an sich ja zu den zartesten Fleischsorten überhaupt gehört, absolut ungenießbar weil steinhart. Entweder hat der Koch seinen Beruf verfehlt und bei der Zubereitung schwerwiegende Fehler gemacht oder aber das Gericht wurde schon des öfteren aufgewärmt und war auch nicht mehr frisch.

Da es sich dabei um ein recht teures Essen handelte, habe ich auch hier nicht eingesehen, dafür zu bezahlen. Ich habe es also in die Küche zurückgehen lassen, zusammen mit meiner Partnerin unseren Wein ausgetrunken und wollten dann die Rechnung haben. Darauf folgte ein recht langes und hitziges Gespräch mit dem Restaurantbesitzer aber letztendlich verschwand das Gericht von der Rechnung.

Das mag nun auf den ersten Blick ein wenig kleinkariert aussehen, aber ich sehe das folgendermaßen: Mit dem Besuch in einem Restaurant und dem Bestellen eines Essens nimmt man eine Dienstleistung in Anspruch. Für diese Dienstleistung bezahlt man teilweise auch eine stolze Summe. Und wenn ich mit einer Dienstleistung nicht zufrieden bin oder diese schlampig ausgeführt wurde, kann ich auf Ersatz oder Wiedergutmachung bestehen.

In dieser Hinsicht unterscheidet sich ein Restaurant nicht von einem Handwerksbetrieb. Gleichzeitig bin ich aber auch gerne bereit, für ein wirklich exzellentes Essen und einen guten Service ein großzügiges Trinkgeld zu hinterlassen. Gute Leistung wird belohnt, minderwertige eben nicht. So läuft es überall im Leben.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich habe bislang nur einmal ein Gericht zurückgehen lassen, als ich feststellte, dass der aufgeschnittene Serviettenknödel schon Schimmel angesetzt hatte. Damals ist mir der Appetit vergangen und ich konnte und wollte nicht einfach nur den Knödel übrig lassen und den Rest des Gerichts ganz normal essen. Aber sonst habe ich noch nie etwas zurück gehen lassen, auch wenn es mal nicht so geschmeckt hat. Das habe ich dann höchstens später gesagt, dass ich es nicht so toll fand.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ich würde ein Gericht auch nur bei speziellen Sachen zurück gehen lassen. Zum Beispiel wenn ich ein Steak esse und ich bekomme es obwohl ich es rare bestellt habe blutig, dann ist das ein Grund das das Problem behoben wird. Ich könnte davon keinen Bissen essen, wenn mein ganzer Teller förmlich in Blut schwimmt nur vom Anschneiden des Steaks allein.

Ansonsten auch nur bei Haaren oder versalzen oder anderes in der Richtung.Wenn das Essen z.B. bereits kalt ist wäre das auch ein Grund. Bei einem normalen Geschmacksproblem meinerseits würde ich essen was geht und dann einfach nicht nochmal dort hingehen.

» Dooley » Beiträge: 29 » Talkpoints: 7,59 »


Ich habe nur einmal ein Gericht zurückgehen lassen, wobei mir da einfach nur das falsche Gericht gebracht worden ist. Dabei handelte es sich allerdings nur um ein Missverständnis. Ansonsten habe ich das noch nie gemacht, obwohl ich sehr oft in Restaurants essen gehe. Ich mache das eigentlich mindestens einmal pro Woche, wobei es mir aber trotzdem nie passiert ist, dass ich etwas wirklich zurückgehen lassen musste.

Bei mir gab es noch nie irgendwelche so schlimmen Mängel am Essen, dass ich mich deshalb nun beschwert hätte. Dass das Essen nicht schmeckt oder nicht ganz den eigenen Geschmack trifft oder einem die Zubereitungsart nicht zusagt, kann ja aber immer mal passieren. Das ist für mich aber kein Grund, ein Essen zurückgehen zu lassen, da das ja auch einfach Geschmacksache ist. Es gibt dann sicher genügend Leute, denen das genau so schmeckt.

Ich würde dann abwägen und beim nächsten Mal einfach ein anderes Gericht probieren oder vielleicht das Restaurant nicht mehr aufsuchen. Wenn mir die Atmosphäre da allgemein gefallen würde, würde ich dem Restaurant sicher noch eine Chance geben, aber wenn mir vieles nicht passen würde, würde ich dann eher beim nächsten Mal auf andere Restaurants zurückgreifen, bei denen mir das Essen und die Atmosphäre eher zusagen würden.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



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