Wann sind mitgemietete Möbel abgewohnt und mietfrei?
Frau A wohnt nun schon seit 10 Jahren in einer Wohnung mit einer Einbauküche, für die sie im Monat 30 Euro zahlt. Wenn man das hoch rechnet sind das 3600 Euro und das ist für eine Küchenzeile mit alten Elektrogeräten schon viel. Denn die Elektrogeräte funktionieren zwar noch, sind aber nicht auf dem neusten Stand. Der Herd ist ein einfacher 4 Plattenherd und der Backofen hat nicht mal Umluft. Der Kühlschrank ist laut und verbraucht viel Energie usw.
Kann Frau A nun mit dem Vermieter reden, dass ihr jetzt die Küche gehört und sie nichts mehr zahlen muss oder kann Frau A auf eine neue Küche bestehen nach 10 Jahren? Wann sind die mitgemieteten Möbel abgewohnt und abgegolten?
Meines Erachtens hat die Mieterin keinen Anspruch auf eine neue Küche. Sie hat aber ein Recht auf Instandhaltung der vorhandenen Küche. Wenn etwas kaputt geht, muss es definitiv vom Vermieter repariert oder wenn dies nicht mehr möglich ist, ersetzt werden. Wenn also der Elektroherd oder der Kühlschrank nicht mehr funktioniert, hat die Mieterin Anspruch auf ein neues Gerät.
Man hat ja auch keinen Anspruch auf einen neuen Laminatboden oder neue Tapeten während der Mietzeit.
Wie viel eine Küche üblicherweise kostet und wie hoch der Betrag ist, den die Mieterin speziell für die Nutzung der Küche zahlt, spielt keine Rolle.
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