Wann Jugendstrafe und wann Erwachsenenstrafrecht?

vom 20.02.2015, 14:51 Uhr

Oft kann man ja Gerichtsverfahren in den Nachrichten verfolgen. Manchmal ist der Täter schon über achtzehn, manchmal schon über zwanzig und wird trotzdem nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ich kenne mich überhaupt nicht aus und frage mich daher jedes Mal wie das sein kann. Schließlich gilt man doch mit achtzehn als Erwachsen.

Und wer entscheidet darüber ob nach dem Jugendstrafrecht oder nicht gehandelt wird? Der Richter allein, oder spielen da mehrere Faktoren eine Rolle?

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Im Regelfall ist es so, dass bis zu einem Alter von 21 das Gericht noch eine Jugendstrafe verhängen kann. Alles, was darüber hinaus ist, fällt unter dem erwachsenen Strafrecht. Das mag in erster Linie sehr kompliziert wirken, aber im Grunde genommen ist es recht simpel. Nur das Verständnis bleibt meines Erachtens auf der Strecke, wenn man sich die Jugend- und Erwachsenenstrafen ansieht, die man bei einer Straftat je nach Alter zu erwarten hat.

Man hat sich dafür entschieden Kinder/Jugendliche sowie Erwachsene mit einem minderen Bildungs- und Wissensstand bis zu einem Alter von 21 Jahren noch eine Chance zu geben unter das Jugendstrafrecht zu fallen. Das Problem ist hier jedoch, dass es nicht heißen muss, dass wenn Du nun 20 bist, dass Du auch die Jugendstrafe bekommst. Das stimmt so nicht und viele Menschen denken das aber. Es ist eine Ermessenssache des Richters, wie er den geistigen Zustand, den allgemeinen Wissensstand des Täters sieht, um zu beurteilen, dass man eigentlich noch einen Jugendlichen vom Kopf her da sitzen hat.

Für Jugendliche geht es vielmehr um die sogenannte Resozialisierung. Denn ein 18 Jähriger mag durchaus erwachsen vor dem Gesetz sein, aber längst nicht vor Justiziar. Wenn er nun jemanden ermordet hat, drohen ihm 10 Jahre Maximalstrafe im Jugendstrafrecht, was einem Entlassungsalter von 28 entspricht. Während er beim Erwachsenen-Strafrecht mit der Maximalstrafe von 15 Jahren erst mit 33 Jahren aus dem Gefängnis kommt. Da spielen Entlassungen und Einsitzungszeitraum eine große Rolle, um im Nachhinein beurteilen zu können, ob der Verurteilte noch mal im Leben Fuß fassen kann.

Zudem sind in Jugendgefängnissen die Programme ein wenig anders als im Erwachsenen Gefängnis, um das Resozialisierungsprogramm besser verfalten zu können. Ausbildungen, Schule und mehr werden hier geboten, damit der Einstieg zurück ins Leben nicht schwer fällt.

Man darf jedoch gerne darüber streiten, ob die Ermessung des Richters korrekt ist. Denn auch mit 18 Jahre weiß man doch sehr wohl, was man darf und was nicht. Es ist auch oftmals nicht schwierig als Jugendlicher ( Erwachsener) mit 20 Jahren dem Richter das Unschuldslamm vorzuspielen, mit wenig Wissen usw, sodass die Jugendstrafe sicher ist.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Damit der Richter bei seiner Entscheidung nicht ganz auf sich alleine gestellt ist, wird bei jedem Gerichtsverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) die Jugendgerichtshilfe eingesetzt. Das ist normalerweise eine Person mit sozialpädagogischer Ausbildung vom Jugendamt, die sich im Vorfeld des Prozesses mehrfach mit dem Angeklagten und seiner Familie trifft und dann in der Verhandlung eine Stellungnahme darüber abgeben muss, ob der Angeklagte als Jugendlicher oder als Erwachsener verurteilt werden sollte. Der Richter muss sich daran nicht halten, aber hat so immerhin eine Orientierungshilfe, da er sicher nicht die Zeit, sich so intensiv mit der Lebenssituation des Angeklagten zu beschäftigen.

Natürlich wird es immer wieder Diskussionen darüber geben, ob die Entscheidung in einem individuellen Fall nun richtig war, aber ich finde es trotzdem richtig, dass da in jedem Fall einzeln entschieden wird, denn man hat da nun mal sehr verschiedene Charaktere auf der Anklagebank sitzen. Beispielsweise kann man da einen 18-jährigen haben, der gerade eine Ausbildung macht und eigentlich nur von falschen Freunden in eine Straftat hineingezogen wurde. Der hat wesentlich bessere Chancen, sein Leben wieder in geregelte Bahnen zu lenken, wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.

Bei einem 19-jährigen Serienstraftäter, der schon zum wiederholten Male vor Gericht steht, hat das Jugendstrafrecht, das ja auch eine Erziehungsfunktion haben soll, aber mit Sicherheit schon gründlich versagt, sodass man ihn dann als Erwachsenen verurteilen sollte.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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