Wann ist Wahlzettel ungültig?
Wenn man sein Kreuzchen oder auch seine Kreuzchen auf einem Wahlzettel macht, dann darf man nicht mehr Kreuze machen als gewünscht sind. Je nach Wahl hat man zwei Stimmen oder eben auch nur eine Stimme. Macht man mehr Kreuze ist es ungültig.
Wie ist es aber, wenn man ein Kreuz macht und dann sich doch anders entscheidet, dieses durchstreicht und woanders ein Kreuz hin macht, wie hier in dem Thread Warum muss man einen Wahlzettel nur mit Bleistift ausfüllen? angesprochen wurde. Ist das dann noch gültig? Oder wie ist es, wenn man kein Kreuz sondern das Felt ausmalt, also einen dicken Punkt macht? Wann ist ein Wahlzettel ungültig? Wann ist es so, dass es praktisch so ist, als wenn man gar nicht wählen gegangen ist?
Alle zweifelhaften Wahlscheine werden aussortiert und der ganze Wahlausschuss im Wahllokal entscheidet für jeden Zettel, ob der gültig oder ungültig ist und begründet die Entscheidung. Bei Wahlen mit Erst- und Zweitstimmen kann auch nur eine Wahl gültig und die andere gültig sein.
Gültig ist das gute Stück, wenn der Wille des Wählers eindeutig erkennbar ist. Ein Kreuz, Punkt, Herz oder was auch immer im Kreis zum Ankreuzen geht immer. Eine korrigierte Entscheidung kann gültig oder ungültig sein. Wer nur versucht, den dokumentenechten Bleistift wegzureiben oder nur sein Kreuz durchstreicht und ein zweites Kreuz macht, hat wahrscheinlich Pech. Es kommt darauf an, wie deutlich das ist. Besser man holt sich einen neuen Wahlschein und lässt den fehlerhaften vernichten.
Und dann gibt es noch die vollkommen klar ungültigen Stimmen mit zu vielen oder ganz ohne Kreuze. Bei Bundestagswahlen ist die Erststimme ungültig, wenn der Wahlschein aus einem anderen Wahlbezirk stammt. Ein selbst fabrizierten Wahlschein ist ungültig. Anmerkungen sind auch nicht erlaubt.
Der Wahlschein ist auch dann ungültig, wenn man auf die sonderbare Idee kommt, auf seinem Wahlschein mit seinem Namen zu unterschreiben. Denn dann ist die Wahl ja nicht mehr geheim. Auch andere Anmerkungen wie z.B. "Ich hasse Politiker XY" die der Wählende auf den Wahlschein schreibt, machen ihn ungültig.
Nun haben wir ja geklärt, wann ein Zettel ungültig ist. Was mir aber so gar nicht einleuchtet, warum so viele ungültige Wahlzettel abgegeben werden. Ich habe den Sinn dahinter noch nie verstanden. Sicherlich kann man sich mal verkreuzen. Aber dann kann man sich doch einen neuen Zettel holen und den ordentlich ausfüllen.
Ungültige Wahlzettel haben doch gar keinen Einfluss auf den Ausgang der Wahl. Damit nimmt man niemandem die Stimme weg, noch passiert sonst etwas. Da verstehe ich den Sinn dahinter einfach nicht.
@Klehmchen, ich vermute, dass die Menschen, die nicht aus Versehen sondern bewusst ungültig wählen, deutlich zum Ausdruck bringen, dass die das Angebot an politischen Vertretern und Parteien für die nicht wählbar ist. Es gibt schließlich genug Organisationen, die zur ungültigen Stimmabgabe auffordern.
Denn es macht ja schon einen Unterschied, ob man gar nicht oder ungültig wählen geht. Zumindest gefühlt ist das so, weil man zumindest keine Bequemlichkeit oder mangelndes politisches Interesse vorwerfen kann. Praktisch macht es natürlich keinen Unterschied, denn Stimmzettel, die bewusst mit ungültig, Enthaltung oder einer ausführlichen Begründung versehen sind, sehen nur Wahlhelfer wie ich. Im Endergebnis kann niemand mehr nachvollziehen, ob ein Wähler überfordert gewesen ist, einen Irrtum ausbessern oder bewusst nicht wählen wollte.
cooper75 hat geschrieben:Denn es macht ja schon einen Unterschied, ob man gar nicht oder ungültig wählen geht. Zumindest gefühlt ist das so, weil man zumindest keine Bequemlichkeit oder mangelndes politisches Interesse vorwerfen kann.
Hmm, mag vielleicht eine Begründung sein. Aber macht es deswegen Sinn und bringt es etwas? Hast du schon mal eine Berichterstattung darüber gehört, dass Wähler unzufrieden waren und deswegen in Massen ihre Stimmzettel ungültig gemacht haben? Die Zahl ungültiger Stimmen sind doch wenn überhaupt nur mal eine kurze Randnotiz.
Wenn dagegen mal nur 20 oder 30 Prozent zur Wahl gehen, dann wird das schon kommuniziert und eben oft von Politikverdrossenheit geredet und nach Ursachen gesucht. Ob man die dann auch behebt ist was anderes. Aber über Nichtwähler wird zumindest geredet über Ungültigwähler doch eigentlich nicht. Von daher würde es doch mehr Sinn machen, gar nicht hinzugehen, als irgendeinen Käse auf den Zettel zu schreiben. Das denke ich zumindest.
Ich sehe das zwiespältig. In "meinem" Wahlbezirk ist die Wahlbeteiligung immer gering und die Zahl der ungültigen Stimmen liegt bei unter einem Prozent. Von den paar ungültigen Stimmen, die wir immer so zählen, ist die Hälfte offensichtlich bewusst entschieden, die anderen waren mutmaßlich etwas verpeilt. Das setzt natürlich kein Zeichen.
Aber wenn nun tatsächlich wirklich nennenswert viele Wähler bewusst Nein zur Wahl sagen würden, obwohl sie hingehen, dann wäre das schon eine bemerkenswerte Sache. Das wird wohl noch sehr lange nie so weit kommen, aber es wäre eine deutliche Meinungsäußerung, die man nicht Faulheit oder Desinteresse schönreden kann. Das wäre eine Meldung und würde Aufmerksamkeit bekommen.
Ursachen dafür gibt es viele. Zum Einen gibt es da immer diejenigen, die schlicht nicht verstanden haben, wie bei der jeweiligen Wahl angekreuzt werden kann. Wenn man zum Beispiel drei Stimmen bei der Kommunalwahl auf einzelne Personen verteilen kann oder aber eine Liste wählen kann, kann es sein, dass jemand den Unterschied zwischen und beziehungsweise oder nicht versteht und dann eine Liste ankreuzt so wie drei einzelne Stimmen an Kandidaten verteilt. Zum Einen gibt es immer Leute, die Probleme mit dem Sinn entnehmenden Lesen haben. Zum Anderen gibt es aber auch Leute, die vielleicht schon so weit dement sind, dass sie vergessen haben, dass sie gerade eine Liste angekreuzt haben.
Desweiteren gibt es dann noch die Taktiker, die eigentlich nicht wählen wollen, aber ihre Stimme auch nicht verpuffen lassen wollen. Gehe ich nicht zur Wahl, dann entfällt meine Stimme wirkungslos. Gehe ich zur Wahl und wähle ungültig, dann zähle ich zu denen, die gewählt haben. Sprich, wenn hundert Leute wahlberechtigt sind, zehn gehen nicht zur Wahl, 90 davon schon und fünfundvierzig davon wählen Partei A und fünfundvierzig davon wählen Partei B, dann haben beide Parteien jeweils exakt 50 Prozent der Wählerstimmen. Wenn aber hundert Leute wahlberechtigt sind und alle zur Wahl gehen, davon zehn Leute ungültig wählen, 45 Leute die Partei A und 45 Leute die Partei B, dann haben beide Parteien jeweils nur 45 Prozent der Wähler. Das wirkt sich zwar nicht auf die Sitze aus, aber auf die Wahlbeteiligung. Es ist mehr eine psychologische Sache, würde ich vermuten.
trüffelsucher hat geschrieben:Gehe ich zur Wahl und wähle ungültig, dann zähle ich zu denen, die gewählt haben. Sprich, wenn hundert Leute wahlberechtigt sind, zehn gehen nicht zur Wahl, 90 davon schon und fünfundvierzig davon wählen Partei A und fünfundvierzig davon wählen Partei B, dann haben beide Parteien jeweils exakt 50 Prozent der Wählerstimmen. Wenn aber hundert Leute wahlberechtigt sind und alle zur Wahl gehen, davon zehn Leute ungültig wählen, 45 Leute die Partei A und 45 Leute die Partei B, dann haben beide Parteien jeweils nur 45 Prozent der Wähler. Das wirkt sich zwar nicht auf die Sitze aus, aber auf die Wahlbeteiligung. Es ist mehr eine psychologische Sache, würde ich vermuten.
Ähm ja nein. Am Ende des Tages werden die Prozente auf die gültigen Stimmen hochgerechnet. In beiden Fällen wird das amtliche Endergebnis mit jeweils 50 Prozent Stimmanteil für die beiden Parteien ausgewiesen. Andernfalls müssten ja auch korrekterweise Sitze leer bleiben, wenn es genug ungültige Stimmen geben würde. Das passiert aber nicht, da ungültige Stimmen einfach gar nicht erst berücksichtigt werden. Ich weiß nicht einmal, ob es überhaupt eine richtige Erfassung über diese Stimmen gibt oder die einfach sofort in der Tonne landen.
Für das amtliche Endergebnis jedenfalls haben ungültige Stimmen absolut keinen Einfluss und werden genauso behandelt wie gar nicht erst abgegebene Stimmen.
Wie gesagt, für die Sitzverteilung haben sie eigentlich keine Auswirkungen. Aber trotzdem taucht man in der offiziellen Statistik auf. Wenn ich mir die letzten offiziellen Wahlergebnisse bei uns in der Region ansehe, dann ist klar aufgeschlüsselt, wie viel Prozent der Wahlberechtigten eine Stimme abgegeben haben, wie viele gültig gewählt haben und wie viele ungültig. Der geneigte Freund von Statistik weiß halt dann, in welchen Verhältnissen de facto gewählt wurde, auch wenn eine ungültige Stimme nichts ändert.
Jetzt am Rande aber noch eine andere Anekdote, die mir auch neulich zu Ohren gekommen ist. Es ging um eine Kommunalwahl, da hatten die Wähler drei Stimmen, also drei Kreuze für den Stadtrat zu vergeben. Da hatten wohl eine Hand voll Wähler ihre drei Kreuze bei dem jeweiligen Spitzenkandidat einer Partei gelassen und dann gleichzeitig noch die Partei selbst angekreuzt, weil offensichtlich den Personen zu peinlich war zu fragen, wie genau man die Kreuze verteilen darf. Denn Listenwahl war bei der speziellen Wahl nicht möglich. Da aber in dem Fall der Wählerwille eindeutig zu erkennen ist, wird dann mit Fachleuten darüber entschieden, ob die Stimmen zugelassen oder ausgeklammert werden. Weil hier ja noch zu erkennen ist, was der Wähler wollte, nämlich den Spitzenkanditaten oder die Spitzenkandidatin einer Partei. Beziehungsweise eben genau diese Partei wählen.
Wenn jetzt aber jemand in so einem Fall dem Spitzenkandidaten von Partei A seine drei Stimmen gibt und noch ein Listenkreuz bei Partei B macht, wo keine Listenkreuze vorgesehen sind, dann wiederum wäre der Wahlzettel automatisch ungültig, da ein Kreuz zu viel vergeben ist.
Es gibt also ganz augenscheinlich immer wieder Leute, die einfach nicht genug Ahnung haben, wie man ankreuzt, weil das ja bei jeder Wahl ein bisschen anders ist. Da kann man nur als Fazit sagen: Leute, die Wahlhelfer beißen nicht. Die bekommen extra eine Schulung vor der jeweiligen Wahl und können gut erklären, wie das Wahlprinzip funktioniert. Dafür sind sie da. Traut euch zu fragen, wenn euch eure Stimme was wert ist.
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