Wann ist eine Blasenspiegelung unter Narkose möglich?

vom 27.04.2016, 07:58 Uhr

Ich habe immer wieder Blasenentzündungen und auch unabhängig davon Beschwerden. Ich laufe damit schon mehrere Jahre herum und es zerrt doch sehr an der Psyche. Da ich aber große Angst vor einer Blasenspiegelung habe, habe ich diese bisher nicht machen lassen.

Nun sagte mir mein Hausarzt, dass ich von meinem behandelnden Urologen einen Nachweis erbitten sollte, der aufzeigt, wie oft ich in den letzten Jahren wegen Blasenentzündungen dort in der Praxis war. Er hat mir dann auch einen Urologen empfohlen, zu dem ich dann gehen sollte, der die Spiegelung dann sicherlich unter Narkose durchführen würde.

Dafür bräuchte ich eben diesen Nachweis und sollte dazu sagen, dass ich Angstpatientin sei und eine Vollnarkose wünsche. Der Arzt würde dann das weitere schon in die Hand nehmen. Allerdings müsste ich durch die Vollnarkose dann eine Nacht im Krankenhaus verbringen und dürfte nicht wie normal bei einer Blasenspiegelung, direkt hinterher nach Hause.

Ist es wirklich möglich mit dem Nachweis und dem Hinweis auf meine Angst, eine Blasenspiegelung unter Narkose zu bekommen? Ich habe mal gehört, dass dies gar nicht mehr so einfach sein soll.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Das kommt dann darauf an, wenn ein Urologe das ganze unter Vollnarkose machen soll dann müssen auch entsprechende Geräte vorhanden sein und er muss sich zusätzlich einen Anästhesisten einbestellen. Kann das die Praxis nicht leisten, dann müsste er dich entsprechend an jemand anderen Überweisen der das macht wie z.B. in eine Klinik.

Die Vollnarkose kostet entsprechend auch Geld und auch wenn sich der Urologe einen Anästhesisten in die Praxis bestellt, möchte dieser auch bezahlt werden. Ohne einen triftigen Grund kann er das nicht einfach mit der Krankenkasse abrechnen und könnte dir eventuell die Kosten privat dafür auferlegen. Wenn du jedoch einen Nachweis bringst z.B. in Form von einem Attest oder Befund von einem Psychologen dann übernimmt das auch die Krankenkasse.

Das ist eigentlich der hauptsächliche Grund wieso sich die meisten Ärzte dagegen verweigern, denn sie können es nicht abrechnen und bleiben auf den Kosten selbst sitzen wenn die Krankenkasse das selbst ablehnt. Aber Grundsätzlich hast du das Recht darauf auf eine Vollnarkose zu bestehen, denn es ist dein Körper aber es kann halt einfach sein, dass du die Kosten dafür selbst tragen müsstest.

Vollnarkose ist übrigens nicht gleich Vollnarkose, es gibt auch Kurzzeitnarkosen oder Sedierungen die z.B. mit Ketanest und Midazolam gemacht werden. Hinterher erinnert sich der Patient an gar nichts, aber die eigene Atmung bleibt vorhanden. Für eine Blasenspiegelung muss auch nicht relaxiert werden, weswegen man mit einer Sedierung das ganze auch gut in den Griff bekommen könnte. Überwacht werden muss hinterher zwar auch aber die Kosten dafür sind günstiger als bei einer "richtigen" Vollnarkose.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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