Wann ist ein Warnschild vor einem Hund nötig?
Bei uns im Dorf haben einige Familien auch Hunde, wobei manche Hinweise an den Türen oder vor dem Haus angebracht haben und manche nicht. Gerade bei einem Haus mit mehreren Wohnungen, die vermietet sind, kenne ich das eigentlich nicht, aber auch das habe ich schon gesehen. Wann ist so ein Warnschild nötig? Muss das jeder anbringen oder nur Hundebesitzer, die einen Wachhund haben und was bringt so ein Schild im Fall der Fälle?
Ein Warnschild an allen Zugängen zu einem Grundstück oder an der Wohnungstür bei Mehrfamilienhäusern ist vorgeschrieben, wenn du in Hessen oder Thüringen einen als gefährlich eingestuften Hund hältst. Welche Rassen oder Mischungen das genau betrifft, und wann andere Hunde so eingestuft werden, entnimmst du dann bitte den Hundeverordnungen dieser Bundesländer.
Ansonsten gilt: Du bist nicht verpflichtet, ein Warnschild anzubringen, und es nützt dir auch gar nichts. Du bist als Halter eines nicht gewerblich gehaltenen Hundes immer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemandem etwas passieren kann. Die allgemeine Tiergefahr und die Haftung regelt Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ein Warnschild oder ein Zaun entbinden dich nicht von der Haftung. Es schreckt maximal Einbrecher ab, wenn überhaupt.
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