Wann ist Beitragserstattung der Rentenversicherung möglich?
Man hört ja oftmals, dass es auch möglich sein soll, sich die Beiträge, die man in der Zeit seines Erwerbslebens in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, mit einem Schlag auszahlen zu lassen. Aber ganz so einfach wird das wohl nicht sein, denn wie ich neulich gelesen habe, zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur in ganz bestimmten Fällen, die geleisteten Beiträge auch zurück. Aber was sind denn diese bestimmten Fälle? Unter welchen Voraussetzungen wären denn derartige Beitragserstattungen denkbar?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht das nur, wenn du die Wartezeit noch nicht erfüllt hast, also weniger als fünf Beitragsjahre und dementsprechend keine Rentenansprüche hast. Außerdem geht das in besonderen anderen Fällen. Informationen dazu findet du hier.
Bei einer privaten Rentenversicherung ist es anders. Wenn du eine Rentenversicherung mit Kapitalabfindung abgeschlossen hast, kannst du dir das Geld mit 65 Jahren oder je nachdem, wie der Vertrag lautet, auch auszahlen lassen.
Im Grunde lässt es sich relativ einfach damit zusammenfassen, dass du aus irgendeinem Grund Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, jedoch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hast und damit quasi von deinen Beiträgen nichts hättest. In solch einem Fall kannst du dann einen Antrag darauf stellen, die eingezahlten Beiträge wieder zurück zu erhalten.
Für diesen Fall selbst gibt es verschiedene Szenarien. So kann es sein, dass Ausländer nicht der Versicherungspflicht unterliegen, aber aus irgendeinem Grund dennoch Beiträge abgeführt wurden. Solche Menschen können sich auch nicht freiwillig versichern. Sie haben damit also von Haus gar kein Anrecht auf eine deutsche Rente und somit macht es natürlich dann auch gar keinen Sinn, dass sie Beiträge zahlen. Kommt es trotzdem vor können Sie dann ihre selbst gezahlten Beiträge, also den Arbeitnehmeranteil, wieder zurück erstattet bekommen.
Ein anderes Beispiel wäre, dass du die Voraussetzungen für den Erwerb einer Regelaltersrente nicht erreichst. Beispielsweise hast du keine 5 Jahre Beiträge gezahlt, sondern nur zwei, drei oder vier Jahre lang. Das kommt vor allem in Berufen vor, wo man kammerständisch organisiert ist und es ein eigenes Versorgungswerk gibt, wie bei Ärzten oder Juristen. Diese zahlen ihre Beiträge dort ein und können sich von der gesetzlichen Rente befreien lassen. Trotzdem kann es ja sein, dass auch diese Menschen zu Beginn ihres Erwerbslebens schon mal ein paar Jahre eingezahlt haben, bevor sie zum Versorgungswerk gewechselt sind.
Aber wie du siehst, geht es hier in solchen Fällen nicht darum, dass man zu Beginn seiner Rente plötzlich die ganze Rente auf einen Schlag ausgezahlt bekommt oder Beiträge von 40 Jahren erhält und sich damit einen schönen Lebensabend machen kann. Wenn du grundsätzlich eine gesetzliche Rente erhältst, dann gibt es auch keine Beiträge zurück.
Die Beiträge können aber schon eine recht stattliche Summe ausmachen. Hast du den Höchstbetrag eingezahlt und bist dabei nur ganz knapp unter den 5 Jahren Mindestbeitrag, kann es sich da um fast 40.000 Euro handeln, die man eingezahlt hat und wieder bekommen kann. Hast du natürlich weniger eingezahlt, weil du nicht die Höchstbeträge gezahlt hast oder hast du deutlich kürzer eingezahlt, geht es vielleicht auch nur um ein paar tausend Euro, die gemessen an 20 Jahren Rentenleben, dann auch nicht so viel sind.
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