Wann hat man Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

vom 07.01.2015, 12:18 Uhr

Meine Cousine ist heute mit ihrem 3-jährigen Sohn zur Mutter-Kind-Kur aufgebrochen. Sie wird etwa drei Wochen weg sein, was auch kein Problem ist, da sie alleinerziehend ist und nur ein Kind hat. Ich stelle mir das schon ziemlich problematisch vor, gerade wenn mehrere Kinder oder wenn ein Partner vorhanden ist, der nicht mitkommen kann.

Wann hat man eigentlich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur und werden die Kosten alle von der Krankenkasse übernommen oder nur zum Teil? Ward ihr schon mal bei einer Mutter-Kind-Kur? Was macht man da eigentlich den ganzen Tag?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Gerade bei allein erziehenden ist es oft die Erschöpfung oder Überlastung, die zu so einer Kur führt. Es ist auch eine riesige Leistung, wenn man Job und Kleinkind alleine meistert.

Man geht zum Hausarzt oder Kinderarzt und erkundigt sich einfach, ob man mit seinen individuellen Beschwerden für so eine Kur in Frage käme. Dann füllt man einen Antrag aus, sendet ihn ans Müttergenesungswerk und wartet auf den Bescheid.

Zu den Kosten für die Beteiligung und sonstigen Fragen wie man das macht, kann man sich auf der Homepage des Müttergenesungswerkes schlau machen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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