Wann eine Wohnung überbelegt - was ist zu befürchten?

vom 02.01.2018, 23:44 Uhr

Man hört ja schon mal, dass eine Wohnung überbelegt ist und nun wohnt Familie Groß schon seit 5 Jahren in einer 3 Raumwohnung, allerdings 100 Quadratmeter. Sie wohnen mit 4 Personen in dieser Wohnung. Die beiden Jungs wohnen in einem Zimmer, dann ist da noch das große Schlafzimmer und ein großes Wohnzimmer, Küche und Bad. Frau Groß ist schwanger und bekommt Zwillinge. Es werden Mädchen. Diese sollen dann, wenn sie größer werden in das Schlafzimmer der Eltern und die Eltern schlafen dann im Wohnzimmer, was man abtrennen kann.

Nun meint der Vermieter, dass er schauen muss, ob die Wohnung dann nicht überbelegt ist und ob Familie Groß dann ausziehen muss. Es ist keine geförderte Wohnung, also ohne Wohnberechtigungsschein. Wann zählt eine Wohnung denn als überbelegt und was ist für Familie Groß zu befürchten? Müssen sie mit einer Kündigung rechnen?

Diese Überbelegung wundert mich, weil ich aus meiner alten Heimat durchaus Großfamilien kenne, die in einer Dreiraumwohnung wohnen oder in einer Vierraumwohnung. Wie soll eine Großfamilie sich auch eine größere Wohnung leisten? Muss der Vermieter kündigen, wenn er glaubt, dass die Wohnung zu klein ist?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ist es nicht normalerweise so, dass man pro Person eine bestimmte Wohnfläche rechnet? Ich habe in einem Artikel gelesen, dass eine Überbelegung durchaus gesetzlich geregelt ist und dass eine Überbelegung als vertragswidriger Gebrauch der Mietsache angesehen werden kann.

Ich vermute, dass die Menschen zu gestresst sind, wenn sie auf zu engem Raum zusammen wohnen. Ich kenne eine Familie, die meiner Ansicht nach auch eine viel zu kleine Wohnung bewohnt und diese damit überbelegt ist. Da wohnen die Eltern zusammen mit den beiden Kindern (wobei der Sohn erwachsen ist und die Tochter 17 wird) 54 qm Wohnfläche. Jedes Kind hat ein Zimmer, die Eltern schlafen im Wohnzimmer, welches gleichzeitig Durchgangszimmer ist. Hinzu kommt, dass das Bad sehr klein ist und man sich knapp darin umdrehen kann und in die Küche passt kein Esstisch, sodass man zusammen nicht mal essen kann. Im Wohnzimmer hat der Esstisch ebenfalls keinen Platz.

Ich habe manchmal den Eindruck, als würde die Familie in einer Sardinenbüchse leben und für mich wäre das überhaupt nichts. Aber solange der Vermieter nichts sagt, können die ja machen was die wollen.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Eine überbelegte Wohnung kann der Vermieter kündigen, teilweise schreitet auch das Ordnungsamt ein. Dabei kommt es auf das jeweilige Bundesland an. In NRW benötigt man für jeden Bewohner neun Quadratmeter Wohnfläche, Kinder bis sechs Jahre müssen sechs Quadratmeter haben.

Damit ist beispielsweise die von Täubchen genannte Wohnung nicht überbelegt. Dazu müsste die Wohnung schon kleiner sein. Problematisch sind beispielsweise Einzimmerwohnungen mit 20 Quadratmeter Wohnfläche im Wohnraum bewohnt von einem Paar und dann kommen Kinder dazu.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^