Wann darf man als Privatperson eine Kamera Drohne benutzen?
Herr A ist ein langjähriger Hobby Fotograf und möchte sich jetzt eine Drohne mit Kamera anschaffen. Er ist auch Mitglied in einen Fotoclub. Mit der Drohne will er bessere Landschaftsaufnahmen machen und dabei aus unterschiedlichen Ansichten fotografieren. Aber darf er das so einfach machen? Was muss hierbei konkret beachtet werden? Oder darf man es als Privatperson überhaupt nicht?
Hier in diesem Thread kannst du schon einige Tipps herauslesen Was muss man mit einer Drohne beachten, was darf man filmen? Es ist nicht so einfach, einfach zu filmen oder zu fotografieren. Man muss hierbei die Rechte der Menschen, die man filmt auch beachten. Außerdem darf man auch nicht überall die Drohne benutzen auch ohne Kamera. Dies kannst du hier lesen Drohnen überall fliegen lassen dürfen? Mehr Info würde ich mir an deiner Stelle bei der Deutschen Flugsicherung einholen. Das ist dann auf jeden Fall sicher und du bekommst keinen Ärger.
Bei dem Fliegen von Drohnen oder Quadrocoptern ist zunächst zu unterscheiden ob es privat oder gewerblich betrieben wird, denn wenn man es gewerblich macht, dann fällt es unter die Luftverkehrsordnung und die Vorschriften der Luftverkehrsordnung müssen beachtet werden. Da Herr A aber die Drohne privat nutzt um schöne Landschaftsbilder zu machen, fällt es nicht unter die Luftverkehrsordnung.
Beim privaten Fliegen von Drohnen ist das Startgewicht der Drohne entscheidend, also das tatsächliche Gewicht der Drohne beim Start inklusive Kamera und anderen an der Drohne montierten Sachen. Ganz kleine Drohnen bis 250 Gramm Startgewicht dürfen von jeder Privatperson auf Sichtweite geflogen werden, das heißt derjenige der die Drohne fliegt muss diese jederzeit sehen können. Drohnen ab 250 Gramm bis 2 Kilogramm Startgewicht dürfen ebenfalls von jedem auf Sichtweite geflogen werden, müssen allerdings mit einer feuerfesten Plakette mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
Bei Drohnen ab 2 Kilogramm Startgewicht ist ein sogenannter Flugkenntnisnachweis für Geräte schwerer als 2 Kilogramm erforderlich, also müsste Herr A eine Prüfung ablegen wenn er eine Drohne mit über 2 Kilogramm Gewicht fliegen möchte. Bei Drohnen ab 5 Kilogramm Startgewicht ist darüber hinaus eine allgemeine oder gesonderte Starterlaubnis erforderlich. Dies gilt allerdings nur bis 100 Meter Flughöhe, ab 100 Meter Flughöhe spielt das Gewicht der Drohne wieder keine Rolle und es ist neben dem Flugkenntnisnachweis auch eine Starterlaubnis erforderlich.
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