Wann als Staat eine Klage anstreben und wann Privatmensch?

vom 12.02.2018, 05:51 Uhr

Ich denke, die meisten werden von den Vorwürfen gegenüber Harvey Weinstein gehört und gelesen haben, zumal das ja die "MeToo-Debatte" ausgelöst hat. Nun habe ich gelesen, dass der Bundesstaat New York nach insgesamt vier Monaten Recherche in diesem Skandal eine Klage angestrebt hat und damit vor Gericht gezogen ist. Mich hat das ein wenig überrascht. Denn gerade bei dem Skandal hatte ich angenommen, dass einzelne Frauen ihn selbst verklagen würden, vielleicht wäre es auch zu einer Sammelklage gekommen wie bei Bill Cosby.

Was haltet ihr davon? Sollte der Bundesstaat New York sich da tatsächlich einmischen oder sollte man das lieber den betroffenen Frauen überlassen? Wann sollte ein Staat eine Klage einreichen und wann sollte man das lieber den Privatmenschen überlassen? Findet ihr das Verhalten von New York nachvollziehbar und wäre so ein Verhalten auch für Deutschland denkbar?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich hätte auch eher vermutete, dass sich viele Frauen da zu Wort melden und es vielleicht eine Sammelklage gibt. Mich würde auch mal interessieren, wieso sich der Staat da nun einmischt und Klage erhebt. Da wird es sicherlich Gesetze zu geben. Für Deutschland kann ich mir so etwas eher nicht vorstellen, zumindest habe ich noch von keinem solchen Fall gehört. Aber wer weiß, ob das nicht zukünftig vielleicht auch eingeführt werden könnte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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