Vorschriften über Arbeiten wo man nicht allein sein darf

vom 09.03.2015, 23:13 Uhr

A arbeitet als Platzwart bei einem Sportverein. Der Verein betreibt zwei Spielstätten. Bei der einen Spielstätte sind auch gelegentlich Arbeiten an einem Hang zu machen. Dabei hat A auch Werkzeuge in Gebrauch, die bei einem Sturz zu schweren Verletzungen führen können. Bisher ist nie was passiert, aber A hat gehört, dass es Vorschriften gibt, bei welchen Arbeiten eine zweite Person vor Ort sein muss.

Nur weiß A leider auch nicht, wo man solche Vorschriften finden kann. Gibt es da Listen, wo man die Arbeiten nachlesen kann? Oder ist das je nach Beruf beziehungsweise Arbeitsplatz geregelt und man muss direkt für Mitarbeiter von Sportvereinen recherchieren? Wo kann man solche Vorschriften einsehen beziehungsweise erst mal finden?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kenne solche Vorschriften zum Beispiel im Bereich der elektrischen Anlagen. Sobald ein Stromunfall passieren könnte, muss auf jeden Fall eine zweite Person in Reichweite sein. Ich denke das gilt aber in anderen Bereichen ähnlich.

Normalerweise werden solche Vorschriften von der Berufsgenossenschaft erstellt. Schließlich zahlt sie bei Arbeitsunfällen die Arzt- und Reha-Kosten. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es meines Wissens nach nicht.

Das heißt man müsste sich informieren, ob es eine Berufsgenossenschaft gibt, die für den speziellen Fall zuständig ist und ob diese eine entsprechende Vorschrift erstellt hat. Ob das aber im Bereich einer ehrenamtlichen Arbeit der Fall ist, halte ich für fraglich.

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