Voraussetzungen und Eigenschaften von Oder-Konten für Paare

vom 19.04.2015, 17:34 Uhr

Ich habe gelesen, dass Ehepaare sich ein Oder-Konto einrichten können. Aber ich habe das vorher noch nicht gehört. Was soll den ein Oder-Konto sein? gehört das dann beiden Ehepartnern? Können da beide einzahlen und abheben? Würde es dann nicht reichen, ein normales Konto zu haben, bei dem beide eine Karte erhalten? Was unterscheidet Oder-Konten von normalen Konten?

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Mir war es bisher auch kein Begriff. Deswegen habe ich mal recherchiert. Hier kannst du dazu alles nachlesen. Es wird dort auch der Unterschied zwischen dem Oder-Konto und dem Und-Konto gemacht. Sie unterscheiden sich demnach in der Berechtigung. Bei einem Oder-Konto können beide Überweisungen tätigen. Bei einem Und-Konto kann man nur gemeinsam darüber entscheiden.

Somit ist ein Oder-Konto ein Gemeinschaftskonto, welches für Paare geeignet sein könnte. Es ist ähnlich wie ein normales Konto, nur dass es eben beide nutzen können. Es gehört beiden und sie erhalten jeweils für sich eine Karte. Mit dem Und-Konto kann man aber auch bei einer Trennung abgesichert sein.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ein Oderkonto ist Voraussetzung für einen Zugang zum Konto auch nach dem Tod eines der beiden Partner. Ist das Konto nur durch eine Person benannt oder sind zwar zwei Personen aufgeführt, aber es ist ein Gemeinschaftskonto (Und-Konto), wird das Konto im Todesfall, bis zur Klärung aller Erbangelegenheiten, für sämtlichen ausgehenden Geldverkehr gesperrt.

Der Partner kommt kommt also nicht an Geld, weder durch Benutzung der Karte, noch durch persönliches Vorsprechen bei der Bank. Eine Ausnahme zur Bezahlung gibt es allerdings: Die Beerdigungskosten werden aus vorhandenen Guthaben bezahlt.

Ich hab es vor vielen Jahren selbst erlebt als mein Vater starb. Meine Mutter, die alle Bankgeschäfte erledigte, kam nicht mehr an Geld, da das Konto namentlich auf meinen Vater lief. Erst nach Vorlage des Erbscheins wurde das Konto wieder geöffnet. Damals wurden wir darauf hingewiesen, dass es besser wäre, Konten als Oderkonten zu führen, dann würde so etwas nicht passieren. Die Banken greifen meines Wissens auf das Sterberegister zu und sich nicht auf Meldung Dritter über einen Todesfall angewiesen.

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» pub4art » Beiträge: 23 » Talkpoints: 8,26 »



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