Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Hat man denn bei Anerkennung einer Erwerbsminderung auch gleich automatisch einen Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente oder ist diese noch an weitere Voraussetzungen gekoppelt? Wie wäre denn die Sachlage bei einer teilweisen Erwerbsminderung? Wie verhält es sich denn bei jungen Menschen, welche nur relativ kurze oder vielleicht auch gar keine Versicherungszeiten aufweisen können?
Man benötigt erst einmal eine Wartezeit von 5 Jahren. Diese Zeit schafft man beispielsweise schon unter Umständen mit der Berufsausbildung oder dem Studium. Jetzt hat man in theoretischer Sicht einen Anspruch. Vor dem eigentlichen Rentenbezug steht immer die Rehabilitation im Vordergrund. Die Maßnahmen der Rehabilitation sollte man auch unbedingt nutzen, denn die Rente kann auch relativ gering ausfallen.
Sollte man auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sein, macht der Rentenbezug aus rein wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn. Unter Umständen muss man diese Rente bis zur geregelten Altersrente beziehen. Daher sollte dieser Schritt im Vorfeld gut durchdacht werden.
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