Voraussetzungen für die Gewährung unbezahlten Urlaubs

vom 01.04.2015, 20:37 Uhr

Es gibt ja immer wieder mal Situationen, wo man seinen Jahresurlaub schon verbraucht hat und man aus verschiedenen Gründen dennoch Urlaub nehmen möchte und diesen auch gern unbezahlt. Aber unter welchen Voraussetzungen hat man denn überhaupt Aussichten einen unbezahlten Urlaub seitens des Arbeitgebers auch gewährt zu bekommen?

Habt ihr schon mal unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen und was war der Grund dafür? Hattet ihr dabei viel Widerstand bei eurem Arbeitgeber zu überwinden oder ging das alles relativ reibungslos über die Bühne? Wann fällt denn unbezahlter Urlaub unter eine Muss- oder Kann-Regelung?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine Muss-Regel gibt es bei unbezahlten Urlaub vom Grundsatz her nicht. Aber es gibt davon trotzdem wieder Ausnahmen. Wobei es da nur noch die Fürsorgepflicht gibt, wo ein Arbeitgeber freistellen muss. Diese hat man gegenüber Angehörigen, wenn kurzfristig keine andere Lösung findet, die eine entsprechende Betreuung gewährleistet.

Früher gehörte auch noch die Wehrpflicht dazu, aber die ist ja mittlerweile abgeschafft. Alle anderen Gründe, wie Elternzeit oder auch Bildungsurlaub unterliegen erst mal einer Kann-Regelung. Allerdings kann es da auch sein, dass entsprechende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sind.

Ich selbst war noch nicht davon betroffen, als ich noch Arbeitnehmer war. Bei meinem Mann wäre es bei wirklich dringenden Fällen auch kein Problem, dass er frei nehmen kann. Zumindest war es bisher kein Problem, was wir schon einmal in Anspruch nehmen mussten. Da betraf es zwar nur einen halben Tag, aber war mit einem kurzen Anruf bei seinem direkten Vorgesetzten auch schon erledigt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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